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Ständiger Rat berät weiteres Vorgehen zu den Ergebnissen der MHG-Studie. - Der Ständige Rat hat sich auf seiner heutigen Sitzung (20. November 2018) mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst und das weitere Vorgehen zur Abschlusserklärung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erörtert. In der Erklärung von Fulda wurden mehrere Schritte benannt, die es zeitnah anzugehen gilt. In fünf Teilprojekten, entsprechend der Erklärung von Fulda, wird die Arbeit aufgenommen. Diese Projekte sind:

  • Aktenführung: Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker;
  • Unabhängige Anlaufstellen: Angebot externer unabhängiger Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs;
  • Unabhängige Aufarbeitung: Klärung insbesondere, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat;
  • Anerkennung: Fortentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung erlittenen Leids;
  • Monitoring: Verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention.

 

Für die Umsetzung der fünf Teilprojekte ist der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, verantwortlich. Er wird dabei eng die Kommunikation und Abstimmung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, suchen. Bereits begonnen wurde die festgelegte Überarbeitung der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention.

Der Ständige Rat hat sich auch mit den in der Erklärung der Herbst- Vollversammlung genannten spezifischen Herausforderungen befasst, die sich für die Kirche ergeben. Dort heißt es: „Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der katholischen Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess erörtern.“ Dazu wird dem Ständigen Rat bis zur nächsten Sitzung ein Arbeitsplan vorgelegt. 

Der Ständige Rat unterstützt außerdem den Vorschlag, interdiözesane Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sexuellem Missbrauch auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dafür wird sich der Ständige Rat mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen. Außerdem sieht er Reformerfordernisse im Bereich des kirchlichen Rechts und des Prozessrechts. Die deutschen Bischöfe sind bereit, auf weltkirchlicher Ebene mitzuhelfen, das Kirchenrecht in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln. Sie nehmen außerdem den Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut in den Blick.

Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Das hat höchste Priorität. Der Ständige Rat hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung. Der Ständige Rat und die Vollversammlung werden bei jeder Sitzung über den aktuellen Stand und die Entwicklungen beraten.

 

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 67 Mitglieder (Stand: November 2018) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

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