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Milliarden-Überschuss bei Rücklagen - Senkung entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Konjunktur ist weiter auf Höhenflug, die Arbeitslosenquote in Deutschland auf einem Rekordtief seit der Wiedervereinigung. Das hat auch Auswirkungen auf die Rücklagen aus den Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung. Diese beliefen sich - nach Angaben der Agentur für Arbeit (BA) - zum Jahresende 2016 auf rund 11,5 Milliarden Euro. Damit ist ein sprunghafter Anstieg innerhalb eines Jahres zu verzeichnen: Ende 2015 lag der Stand der Rücklagen noch bei 6,5 Milliarden Euro.

Damit sei es höchste Zeit, den Beitragssatz, der aktuell drei Prozent beträgt und je hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern getragen wird, signifikant zu senken, so die Forderung von Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: "Die Höhe der Rücklagen macht deutlich, dass der Staat Arbeitnehmer und Betriebe an dieser Stelle zeitnah entlasten muss. Gerade für das Handwerk als personalintensive Branche, bei der der Lohnkostenanteil zwischen 40 und 45 Prozent liegt, ist es wichtig, ein Zeichen zur Entlastung des Faktors Arbeit zu setzen. Dabei darf es keine Denkverbote geben."

Der Handwerkskammer-Präsident betont zudem: "Die Aufgaben, die die Arbeitslosenversicherung hat, sind richtig und wichtig. Doch mit Blick auf die positiven Entwicklungen bei der Konjunktur und am Arbeitsmarkt muss kritisch hinterfragt werden, ob der seit 2011 geltende Beitragssatz im Jahr 2017 noch zeitgemäß ist. Aus unserer Sicht lautet die Antwort ganz klar: Nein."

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2011 drei Prozent. Damals lag die Arbeitslosenquote laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei 7,1 Prozent (drei Millionen Arbeitslose). Aktuell liegt sie bei 5,6 Prozent (2,5 Millionen Arbeitslose).

foto: © André Wirsig

 

Handwerkskammer Dresden

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