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Das Märchen von der unrentablen Deutschen Rentenversicherung Bund * - Wann eine kapitalgedeckte Altersversorgung vergleichbar wäre. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) läßt ihre Versicherten wissen, daß insbesondere freiwillige Einzahlungen zu einer jährlichen Rente in Höhe von 5,18% führen. Dabei eine Rendite vergleichen zu wollen ist vielfach unsinnig, denn dazu wären die steigenden Auszahlungen zu betrachten, eingeschlossen die steigende Lebenserwartung. Die Antwort auf die Frage nach der Rendite lautet: „Warten Sie, bis Sie tot sind, dann können wir es ausrechnen !“.

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente

Bei der DRV kann man freiwillig einzahlen, oder auf Antrag, auch bei anderweitiger Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk, sowie wahlweise bei einem Minijob, aber auch nach Rentenbeginn beim Bezug einer Teilrente.

Der Beitragssatz 2014 zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) betrug 18,9 %, das Durchschnittentgelt 34.857 EUR, davon 18,9 % ergibt 6.588 EUR Beitrag. Dafür gibt es einen Rentenpunkt, und dafür 28,61 EUR Monatsrente. Bezogen auf den Beitrag sind das im Jahr 5,21 %. Mit Zuschuss von 7,3 % für PKV-Versicherte – Mitglieder der privaten Krankenversicherung - sogar 5,59 %. Bei GKV-Versicherten – Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung - nach Abzug von Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) - ohne Kinder: 15,5 % + 2,3% abzüglich 7,3 % Zuschuss - verbleiben immerhin noch 4,66 % netto. Für 2015 lohnt es sich sogar noch besser, da der Beitragssatz auf 18,37 % fällt.

 

Freiwillige Beiträge in eine kapitalgedeckte Lebensversicherung

80 % des Beitrags (jährliche Höchstgrenze: 22.172 EUR bei Ledigen bzw. 44.344 EUR bei Verheirateten) sind 2015 als Sonderausgabe abziehbar, und 70 % der Rente bei Rentenbeginn ab 2015 zu versteuern. Das kann die Relation netto nach Steuern nochmal deutlich steigern.

Eine Sofortrente bei einem deutschen Lebensversicherer, mit Rentenbeginn ab 65 Jahren, würde derzeit auf den Beitrag garantiert nur 3,95 % Jahresrente zahlen, mit nicht garantierten Überschüssen 4,91 %. Dabei gäbe es bei Tod die Beiträge abzüglich gezahlter Renten zurück, bei der DRV gibt es im Todesfall dafür eine Witwenrente – beides kann man ungefähr vergleichen. Bei der Privatrente gibt es für den Beitrag normalerweise keine Steuervorteile (außer ggf. im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen, wenn da noch etwas steuerlich frei ist), dafür ist aber auch bei der Rente nur der niedrige Ertragsanteil zu versteuern. Es wird - bei Mitgliedern der Krankenversicherung (KV) der Rentner - keine KV/PV davon fällig, es gibt aber auch bei PKV-Versicherten oder freiwillig GKV-Versicherte keinen Zuschuss.

Ist die private Sofortrente eine Basisrente, so sind die genannten Beträge auch steuerlich vergleichbar mit einer Rente der DRV. Ohne Überschüsse liegt die Privatrente also weit hinter der DRV abgeschlagen, mit erhofften Überschüssen nur knapp auf. Die Dynamik der Rente (Rentenanpassung) sind in Privat/Basisrente und in der DRV brutto etwa vergleichbar.

 

Hinterbliebenenschutz gestalten

Dabei können Personen ohne Hinterbliebene die Privatrente etwas steigern, indem sie auf die Rückzahlung im Todesfall verzichten - da würde ja auch in der DRV die Rente mit dem Tod enden.

Bei unverheirateten Paaren wäre die Hinterbliebenenleistung nur in der Privatrente gestaltbar. Bei Basisrente und DRV müsste man es extra absichern, z. B. über eine Risikolebensversicherung.

Die „Rendite“ in der DRV lässt sich steigern, indem man PKV-versichert ist oder einen sehr jungen Ehepartner mit hoher Lebenserwartung hat. Muslime können das Risiko, dass die Witwe nach ihrem Tod dann doch zufällig rasch stirbt, streuen. Hindus hingegen brauchen keine Witwenrente, wenn sie dem Brauch der Witwenverbrennung folgen. Durch pränatale Diagnostik hat sich die Zahl schlecht behandelter Frauen in Indien allerdings ohnehin bereits stark reduziert. Dass Hinterbliebene die Rente weiterbezogen haben, indem sie die Knochen des Rentners in einem Rucksack verpackten, ist im Land der vielen – angeblich lebenden - Hundertjährigen schon vorgekommen.

Grundsicherungsrente trotz Riestervorsorge

Bis zu mehr als 25% der Bevölkerung braucht allerdings über Renditen oder Auszahlungen gar nicht erst nachzudenken, denn ihnen ist es nicht mehr möglich etwas zur Seite zu legen. Wer sowieso künftig eine Mindestrente nach dem Modell der Grundsicherung zu erwarten hat, braucht auch nicht darauf hoffen, daß er über die kapitalgedeckte Riesterrente seine Einnahmen aufbessert, denn diese Leistungen werden derzeit vollständig angerechnet.

 

Risikostreuung statt Spekulation auf vermeintlich höhere Rendite

Regelmäßig sind von Finanzdienstleistern beworbene Renditen einschließlich deren Prognoseberechnungen keineswegs sicher, und eröffnen allenfalls spätere Möglichkeiten für Klagen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung. Anstatt vermeintliche von der Zukunft abhängige Renditen zu optimieren, erscheint es meist sinnvoller die Risiken zu streuen.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, gleiche Teile aus DRV, Betriebsrente (Direktzusage), kapitalgedeckte Renten (Basisrente oder Privatrente), Fremdvermietung, selbstgenutztes Wohneigentum, sonstige Kapitalanlagen in Real- und Nominalwerten, sowie Arbeitseinkommen zu planen. Ergänzen läßt sich dies durch Flexibilität beim Rentenbeginn insbesondere auch bei Selbständigen oder einen Trend zum Zweitjob. Daneben kann man noch eine mit den Lebenshaltungskosten dynamisierte Leibrente, wie sie auch von kapitalkräftigen Stiftungen angeboten wird, oder alternativ eine Erbpacht einkaufen, abgesichert durch Grundschuld.

Wesentlich ist vor allem, dies insgesamt in einer Höhe zu gestalten, die es erlaubt, flexibel einen größeren Anteil wieder zu reinvestieren. Dies folgt der Beobachtung, daß allein eine übliche etwa 20%ige Sparleistung vom Einkommen mit zunehmender Häufigkeit zu einer Rente unterhalb der Grundsicherung führt. Wer heute schon nicht mehr für das Alter vorsorgen kann, weil er sein Einkommen zum Leben braucht, muss sich vergegenwärtigen, dass er später dann mit noch weit weniger auskommen müsste.

 

PM Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm

München im August 2017

 

*von Dr. Johannes Fiala, RA (München), RB, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).