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Alljährlich befragt das Medienunternehmen BBE Media GmbHGesellschafter- Geschäftsführer in ganz Deutschland nach ihrem Gehalt sowie allen Vergütungsbestandteilen. Darüber berichtet die aktuelle Ausgabe der in Bonn erscheinenden Zeitschrift „GmbH-Steuerpraxis“ und fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. Die insgesamt 2.960 befragten Geschäftsführer sind fünf Wirtschaftszweigen – Dienstleister, Handwerk, Industrie, Einzelhandel und Großhandel – zugeordnet. Festgehälter sowie gewinnabhängige Tantiemen werden jeweils gesondert aufgeführt. Des Weiteren unterscheidet die Studie nach Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg. Auch weitere Gehaltsextras wie eine Direktversicherung, eine Pensionszusage oder der Firmenwagen sind erfasst.

Spitzenreiter hinsichtlich der Höhe der Gesamtvergütung sind 2018 wie in den Vorjahren die Geschäftsführer in der Industrie mit Durchschnittsbezügen von 237.198 Euro. Das Schlusslicht bilden die Leiter von Handwerk-GmbHs mit durchschnittlich 143.801 Euro. Die höchste Einzelvergütung des Jahres 2018 erhielt ebenfalls ein Geschäftsführer aus der Industrie mit Bezügen von über 1,5 Millionen Euro. Die BBE-Studie ist mittlerweile der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab hinsichtlich der Angemessenheit der Vergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer. Wird in einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt, dass die Vergütung im Vergleich zur Branchenüblichkeit überhöht ist, wird für den entsprechenden unangemessenen Teil eine die Steuerlast erhöhende verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt.

Diskussionen über die Angemessenheit des Gehalts kommen vor allem dann auf, wenn der Geschäftsführer auch Anteile an der Gesellschaft besitzt. Bei Fremdgeschäftsführern wird es kritisch, wenn Familienangehörige Anteile an der GmbH besitzen, wenn der Geschäftsführer also eine nahestehende Person ist. Wenn das Gehalt auf den Prüfstand kommt, wird bei nahezu jeder zweiten GmbH die Gehaltshöhe der Geschäftsführer als überhöht moniert.

Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Gesamtvergütung von Geschäftsführern ist es inzwischen gängige Praxis der Finanzämter und Finanzgerichte, auf Gehaltsstrukturuntersuchungen anerkannter unabhängiger Institutionen wie die aktuelle BBE-Vergütungsstudie zurückzugreifen. Wird in einer Betriebsprüfung der GmbH die Angemessenheit des Gesamtgehalts infrage gestellt, befindet sich der GmbH-Chef in einer relativ sicheren Zone, wenn sich seine Gesamtvergütung in der Bandbreite üblicher Geschäftsführergehälter bewegt, wenn also der externe Gehaltsvergleich gewahrt ist.

Mithilfe der Vergleichsdaten der Studie können die für die Gehaltsfestsetzung zuständigen Gesellschafter besser einschätzen, welche Vergütung im konkreten Fall finanzamtssicher ist, und Anpassungsnotwendigkeiten frühzeitig erkennen.

Was ein GmbH-Geschäftsführer verdient beziehungsweise als Gesellschafter steuerlich unbeanstandet verdienen darf, hängt im Wesentlichen von dem erzielten wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. Gehaltsbildende Faktoren sind außer dem Jahresumsatz der GmbH auch die Unternehmensgröße (beispielsweise bemessen nach der Personalstärke), das Arbeitsumfeld und der Verantwortungsgrad des Geschäftsführers (Allein-, Mitgeschäftsführer, Vorsitzender). Dabei ist der Jahresumsatz der GmbH einer der wichtigsten Gehaltsbemessungsfaktoren.

 

Nach ihren Gehältern befragt wurden Geschäftsführer von GmbHs aus fünf Wirtschaftszweigen. Das Spektrum der Unternehmen ist dabei so weit gefächert, dass innerhalb der Wirtschaftszweige 68 Branchen ausgewiesen werden: Dienstleistung (21 Branchen), Handwerk (14 Branchen), Industrie (9 Branchen), Einzelhandel (11 Branchen), Großhandel (13 Branchen).

Weitere Informationen zu dem Beitrag in der GmbH-Steuerpraxis finden Interessenten auf www.gmbh-steuerpraxis.de. Die GmbH-Steuerpraxis ist eine Zeitschrift zur steuerlichen uns
gesellschaftsrechtlichen Beratung rund um die GmbH (& Co. KG). In knapper und leicht verständlicher Sprache werden Gestaltungsempfehlungen für die GmbH-Praxis gegeben. Die Themengebiete Steuern, Vergütung und Haftung bilden dabei dieSchwerpunkte.

Die BBE-Gehaltsstudie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2019“ kann über den Online-Shop des VSRW-Verlags www.vsrw.de bezogen werden.

VSRW-Verlag

Rolandstr. 48

53179 Bonn

Linktipp: http://www.bbe-media.de/vergutungsstudien/gmbh-geschaftsfuhrer.html