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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier


Viele Schüler nehmen Ferienjobs an, um ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt zu erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass dies auch in Zeiten von Corona möglich ist. „Viele Betriebe haben ihre Hygienekonzepte, die natürlich auch für Praktikanten gelten“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. Das Alter der Praktikanten und Ferienjobber gibt dabei die Einsatzmöglichkeiten vor: 13- und 14-jährige dürfen nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, 15- bis 17-jährige dürfen in den Schulferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr.

 


28.07.2021 - Die Pandemie hat die Lücken und Probleme der Regulierungen wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht und den Nachholbedarf noch einmal verdeutlicht – die Arbeitswelt ist mit rasantem Tempo flexibler, digitaler und vernetzter geworden. Der Bedarf nach zeit- und ortsunabhängigem Arbeiten und der Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind gestiegen. Für die Unternehmerinnen ist wichtig, dass dringend die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Arbeitswelt angepasst werden. Dabei darf es keineswegs nur um große tarifgebundene Unternehmen gehen, sondern es müssen vielmehr kleine und mittelständische Unternehmen und Kleinstunternehmen stärker in den Blick genommen werden, da es für sie schwerer ist, Fachkräfte oder Auszubildende zu gewinnen.

 


Zur Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung durch den Bundesrat erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund: „Das heute verabschiedete Gesetzespakt ist ein wichtiger Eckpfeiler, um auch in Zukunft Rechtssicherheit und Modernität für das Handwerk zu gewährleisten sowie die hohe Qualität der Meisterprüfungen zu erhalten.

 


Zukunftsweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung - Der Gesetzgeber muss jetzt handeln! Jetzige Berufstätige wären von Doppelbesteuerung betroffen. - „Erst bei den Beiträgen, dann bei der Rente: Der Staat besteuert unzulässigerweise doppelt“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Dies steht jetzt fest. Der Bundesfinanzhof hat heute ausgeführt, dass vor allem künftige Rentenjahrgänge betroffen sind. „Das höchste deutsche Steuergericht hat unmissverständlich klargemacht: Der Gesetzgeber muss umgehend nachbessern, damit eine rechtmäßige Renten-Besteuerung sichergestellt wird“, fordert Holznagel. -Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden –  ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird.



Vorsicht Betrug: Derzeit kursieren E-Mails, versendet im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Sie enthalten einen Link, der zu angeblichen Informationen über die Steuer bzw. Steuerrückerstattung führt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen warnt davor, auf diese falsche E-Mail zu reagieren.

Auch das BZSt ist vor Social-Engineering-Angriffen nicht gewahrt. Mit dem Ziel Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu bekommen, werden gerade verstärkt von der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! falsche E-Mails mit dem Titel „Elektronische Datenübermittlung!“ versendet. Die IHK Südthüringen warnt: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen des BZSt werden nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der verantwortlichen Sachbearbeitenden. Das BZSt wird niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Empfangen heimische Unternehmen eine solche Betrugsmail, bittet die IHK Südthüringen um Kontaktaufnahme mit dem BZSt unter +49 228 406-0. Alternativ können verdächtige E-Mails auch direkt unter Angabe der Kontaktdaten an das BZSt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weitergeleitet werden.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl


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