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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier


„Auftakt im Verfahrenskomplex Betriebsschließungsversicherung“- Heute hat die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I die ersten vier Verfahren von Gaststätten und einer Kindertagesstätte gegen ihre Betriebsschließungsversicherungen mündlich verhandelt (Az. 12 O 7241/20, 12 O 7208/20, 12 O 5868/20 und 12 O 5895/20). Hintergrund der Verfahren ist die Grundsatzfrage, wann und unter welchen Voraussetzungen die Versicherungen für Schäden der Corona-bedingten Betriebsschließungen leisten müssen.


Die  Beteiligten  streiten  über  die  Anfechtung  einer  Betriebsratswahl  bei  der Arbeitgeberin. Bei dieser handelt es sich um eine Servicegesellschaft mit ca. 1.630 Beschäftigten. Neben ca. 40 bis 50 Personen in der Zentrale waren die übrigen Beschäftigten mit Reinigungstätigkeiten in Schulen, Kindergärten und Bürogebäuden befasst.  Bei  der  Betriebsratswahl  2018 traten  u.a.  eine  Liste  mit  dem  Kennwort „Fair.die und eine weitere Liste mit dem Kennwort „Ver.di“ an. Bei der Liste „Ver.di“ handelte es sich um eine Liste, hinter der die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft stand. Der Wahlvorstand hatte beide Listen zugelassen. Als im Betrieb vertretene Gewerkschaft  focht  die  Vereinte  Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di  die Betriebsratswahl an, weil eine Verwechselungsgefahr aufgrund der Ähnlichkeit der Kennworte  bestehe.  Betriebsrat  und  Arbeitgeberin  sahen  eine  solche Verwechslungsgefahr nicht. 


Sommerzeit, Adressbuchschwindelzeit - IHK rät zum Blick ins Kleingedruckte - Gezielt nutzen unseriöse Adressbuchunternehmen die Sommermonate, um Unternehmen mit fingierten Anschreiben zu täuschen. Die zugesandten Schreiben erwecken den Anschein, als sei bereits ein Anzeigenauftrag geschlossen worden und lediglich eine Unterschrift für eine kleine Korrektur erforderlich. Durch die Unterschrift kommt dann ein gültiger Anzeigenvertrag zustande.


03.08.2020 - Merkblatt der IHK informiert - Zum 1. August 2020 tritt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Daraus ergeben sich Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche „Wohlverhaltensregelungen“ aufgenommen bzw. bestehende Vorschriften an die Vorgaben der MiFID II angepasst.


Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) begrüßt das neue Zuschussprogramm „Corona-Überbrückungshilfe“ der Bundesregierung. „Es muss alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht die Luft ausgeht. Die Überbrückungshilfe kann vielen Unternehmen das Überleben sichern“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerald Püchel. Die Corona-Überbrückungshilfe gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe und soll Solo-Selbständige und Betriebe dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns zu mildern. Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und kleine wie mittelgroße Betriebe im Haupterwerb, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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