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Entsenderichtlinie: vbw kritisiert Beschluss des EU-Rats. Brossardt: „Neufassung ist ordnungspolitischer Verstoß und verteuert Entsendungen enorm“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. übt scharfe Kritik an der geplanten Neufassung der Entsenderichtlinie durch die EU. Demnach soll bei den an entsendete Arbeitnehmer zu zahlenden Löhnen vom ersten Tag der Entsendung der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Außerdem sollen bei Entsendungen, die länger als 12 Monate dauern, von wenigen Ausnahmen abgesehen die kompletten Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates zur Anwendung kommen.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Diese Neuregelungen sind ordnungspolitisch nicht korrekt. Entsendungen stehen dadurch künftig grundsätzlich unter Generalverdacht. Die entsendenden Unternehmen werden mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen überzogen und müssen über die Mindestlöhne hinausgehende Entgeltregelungen beachten. Das bedeutet für eine Vielzahl an Unternehmen, dass Mitarbeiterentsendungen enorm verteuert werden.“  

Von der Neuregelung wären nicht nur Unternehmen aus Staaten betroffen, in denen vermeintlich geringe Löhne gezahlt werden, sondern auch Unternehmen aus Deutschland: Brossardt: „Gerade für die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft sind Entsendungen ein unverzichtbares Mittel zur Erbringung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt. Die vbw lehnt die Neufassung der Entsenderichtlinie daher entschieden ab.“

  www.vbw-bayern.de


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