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Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. weist die heute veröffentlichten Forderungen der IG Metall Bayern für die bevorstehende Tarifrunde als völlig überzogen zurück: Entgelt unvernünftig hoch, Arbeitszeitverkürzung realitätsfern. - vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „6,0 Prozent mehr Lohn sowie ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche mit Rückkehrrecht in Vollzeit bei teilweisem Teillohnausgleich sind in der Höhe unvernünftig und in den Strukturen realitätsfern. Das Gesamtpaket ist ein Sprengsatz für die Tarifbindung. Die IG Metall nimmt mit ihrem Forderungspaket Tarifflucht in Kauf, obwohl gerade sie Tarifbindung einfordert.“

Seit 2012 summieren sich die Kostenbelastungen durch die vergangenen vier Tarifrunden auf 19,5 Prozent: Die Produktivität ist zeitgleich um lediglich 1,6 Prozent gestiegen. Die für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebenden Lohnstückkosten legten demnach um 17,7 Prozent zu. „Wir haben bereits mit die höchsten Arbeitskosten der Welt, da verbietet sich eine Entgeltforderung der IG Metall Bayern in dieser Höhe. Der Teilentgeltausgleich für die Arbeitszeitreduzierung führt zudem zu einer weiteren Verteuerung der Arbeitskosten. Das gefährdet die Zukunft unseres Standorts und seiner Arbeitsplätze“, betont vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

„Arbeitszeitverkürzungen würden den bestehenden Fachkräftemangel verschärfen. Bereits heute müssen wir aufgrund des Fachkräftemangels Einschränkungen in der Produktion hinnehmen“, betont Brossardt und fügt hinzu: „Der Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung mit Teillohnausgleich verkürzt die Kapazitäten zusätzlich um über 30.000 Stellen. Das wird nicht ersetzbar sein. Denn die Arbeit muss dann erledigt werden, wenn Sie anfällt. In der Folge droht, dass die Arbeit dort hin wandert, wo Arbeitskräfte verfügbar sind.“

„Unsere Unternehmen brauchen für eine gesicherte Zukunftsperspektive mehr und nicht weniger Flexibilität. Tarifliche Hemmnisse wie die Beschränkung von Arbeitsverträgen mit höherer Arbeitszeit verringern dabei die Flexibilität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wer also über Arbeitszeitverkürzungen spricht, muss auch über Arbeitszeitverlängerungen sprechen – die Diskussion darüber muss Kernthema sein“, erklärt Brossardt.


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