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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

"Handwerker müssen im immer stärker anwachsenden 'Internet der Dinge' die gleichen Möglichkeiten haben wie Großunternehmen. Beim Zugriff auf Kundendaten dürfen sie keinesfalls außen vor bleiben. Auf Daten, die z.B. aus der Nutzung eines Kfz oder einer Heizungsanlage entstehen, müssen Handwerksbetriebe für die Entwicklung ihrer kundenorientierten Geschäftsmodelle zurückgreifen können. Andernfalls schränkt das ganz klar den Wettbewerb ein. Wie etwa sollen Kfz-Mechatroniker Dienstleistungen für eine vorausschauende Wartung entwickeln, wenn Funktionsstörungen in Fahrzeugen nur an die Hersteller gemeldet werden und diese dann entscheiden, an welche ihrer Vertragshändler oder ihrer unternehmenseigenen Werkstätten sie den Kunden verweisen. Damit sind vertragsfreie Kfz-Werkstätten an dieser Stelle in der Regel schon aus dem Rennen. Das darf nicht sein. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs müssen alle Kfz-Betriebe einen unmittelbaren und umfassenden digitalen Zugang zum Kraftfahrzeug haben."

"Auch in den SHK- und elektrotechnischen Gewerken ist für einen kundennahen Service und für Lösungen bei 'Smart-Home'-Anwendungen ein unkomplizierter Zugriff auf Prozessdaten notwendig. Davon hängt für unsere Handwerksbetriebe unternehmerischer Erfolg ab."

 "Nicht das Wohl der Hersteller, sondern das der Kunden sollte im Vordergrund stehen. Kunden müssen ihre Daten Handwerksbetrieben ohne Umwege etwa über die Hersteller und natürlich im Rahmen des Datenschutzrechts zur Verfügung stellen können. Nur so hat der Kunde wirklich die Wahl, und nur so können Leistungen von seinem Wunschpartner für ihn passgenau optimiert werden. Damit das möglich ist, braucht es bei den entsprechenden Geräten offene und einheitliche Daten- und Kundenschnittstellen. Solche Vorgaben müssen im Rahmen der EU-Binnenmarktregulierung für neue Produkte oder Produkttypen festgelegt werden."

 "Was wir brauchen, ist ein Datenrecht, das wettbewerbsgestaltend wirkt. Was wir nicht brauchen und akzeptieren können, ist ein Datenrecht, das bestimmten Marktakteuren Vorteile verschafft und andere massiv behindert. Der handwerkliche Mittelstand kann und darf nicht zum reinen Erfüllungsgehilfen von Datenmonopolisten degradiert werden. Es kann nicht angehen und muss verhindert werden, dass sich diese Unternehmen durch entsprechende Vertragsklauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen einen Exklusivanspruch auf Datenzugang sichern. Das behindert den Wettbewerb. Damit ginge ein wertvoller Standortvorteil Deutschlands verloren, nämlich die Vielfalt, Kreativität und Innovationskraft seines Mittelstandes."

 "Datenmonopolisierungen müssen verhindert werden. Das gilt auch für Plattformkonzepte oder 'smarte' Anlagen und Produktionssysteme. Hier waren Betriebe bislang von den entsprechenden Systemzulieferern abhängig, weil ihnen der Zugriff auf die Prozessdaten verwehrt war. Das muss geändert werden, weil nur dann Betriebe in der Lage sein werden, diese Anlagen und Systeme ganzheitlich und sinnvoll in betriebliche Wertschöpfungsprozesse und in das betriebliche Ressourcen-Management zu integrieren. Was wir dafür brauchen, ist ein offenes, einheitliches und auslesbares Datenformat."

 "Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Anschaffung nur solchen Geräten den Zuschlag geben, die offene Schnittstellen beinhalten, damit diejenigen, die bei Bedarf datengestützte Serviceleistungen erbringen, mit diesen Geräten auch arbeiten können.

In einem Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) warnt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer vor einer Benachteiligung gegenüber Großkonzernen bei der Nutzung von Kundendaten. Auszüge sind am 3. Juli 2019 unter anderem in der Märkischen Allgemeinen erschienen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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