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Am kommenden Sonntag dürfen Berlins Geschäfte nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die diesbezügliche Beschwerde der Senatsarbeitsverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Dazu sagt Henrik Vagt, Geschäftsführer Wirtschaft & Politik der IHK Berlin:  "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist für die Unternehmen und den Standort Berlin eine Enttäuschung. Auch die vielen Besucher aus dem In- und Ausland, die bereits am Wochenende zum großen Einheitsfest anreisen, werden nun vor verschlossenen Ladentüren stehen.

Das Hin und Her um den Termin macht außerdem deutlich, dass der Einzelhandel endlich verlässliche Regeln braucht. Viele Unternehmen hatten bereits umfangreiche Vorkehrungen für die Sonntagsöffnung getroffen: Dienstpläne wurden angepasst, Mitarbeiter eingeplant, erhebliche Mittel in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit gesteckt. Die IHK Berlin kennt außerdem zahlreiche Fälle von Unternehmen, die für den 30. September ursprünglich eine individuelle Sonntagsöffnung "aus besonderem Anlass" erwogen oder gar frühzeitig im zuständigen Bezirksamt angemeldet hatten, diesen individuellen Antrag aber wegen der Festlegung der berlinweiten Öffnung wieder zurückgezogen haben. Wichtig ist jetzt, dass die Bezirksämter in diesen Fällen das ursprüngliche Anmeldedatum berücksichtigen und den Unternehmen eine Öffnung "aus besonderem Anlass" kurzfristig und einheitlich ermöglichen."


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