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Minijobs entsprechen meist den Wünschen der Arbeitnehmer. Brossardt: „Keine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wendet sich gegen die Diskreditierung von Minijobs. „Die Behauptungen, dass Minijobs immer weiter zunehmen, ist unzutreffend....

Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag zwischen 2006 und 2014 konstant bei knapp 5,1 Millionen und ist zuletzt auf 4,9 Millionen gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um fünf Millionen gestiegen. Dies beweist: Eine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet nicht statt“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.


Die vbw widerspricht auch der Darstellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, wonach rund die Hälfte der ausschließlich geringfügig Beschäftigten unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wird. Brossardt: „Die Arbeitgeber treten insgesamt entschlossen dafür ein, dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden. Das bestätigen auch die systematischen Betriebskontrollen der Rentenversicherung, denen ausnahmslos alle Arbeitgeber regelmäßig unterliegen. Bei über 80.000 Überprüfungen ergaben sich lediglich 139 Beanstandungen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz“, so Brossardt.

Der vbw Hauptgeschäftsführer betont, dass das Ergreifen eines Minijobs insbesondere auch im Interesse der Arbeitnehmer liegt: „Minijobs entsprechen in den meisten Fällen den persönlichen Wünschen. Häufig handelt es sich um Personen, die keine umfangreiche Erwerbstätigkeit anstreben, aber dennoch etwas hinzuverdienen möchten. Dies gilt gerade für Schüler, Studierende, Rentner und nicht voll berufstätige Ehepartner. Über 80 Prozent der Minijobber sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden und wünschen sich keinen größeren Stundenumfang. Das sollte man respektieren.“

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