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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Dieselfahrverbot hat in Deutschland große Wellen geschlagen. Die Automobilhersteller haben ein mieses Spiel gespielt - hart am Rande des Betrugs - und die Politik hat komplett versagt. Wieder erleben Bürger und Wirtschaftunternehmen eine elende Herumeierei der Berliner Ministerien und der stoischen Kanzlerin. - Übrigens auch eine gute Vorausschau, was uns in der möglichen, kommenden Regierungsperiode der Dame Merkel erwarten wird. - Was Handwerker, Verbände und Industrie zum Urteil und dem Dieselskandal sagen, lesen Sie hier...

Deutsche Bauindustrie zum Urteil von Dieselfahrverboten: „Statt pauschal Fahrverbote auszusprechen, müssen die Kommunen jetzt schnell Regelungen finden, wie die Ausnahmen für die Wirtschaft umzusetzen sind, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich vorsieht. Wir brauchen umgehend Rechts- und Planungssicherheit, damit sich die Bauunternehmen auf die neue Rechtslage einstellen können. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass wir in eine Situation hineinschlittern, in der die Bautätigkeit in unseren Innenstädten ernsthaft gefährdet ist.“ Diesen Appell richtete Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute an Politik und Kommunen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Kommunen ermächtigt hatte, innerstädtische Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, wenn dies der einzige Weg zur Einhaltung der Grenzwerte ist.

Laut Babiel sei eine kurzfristige Umrüstung der Fuhrparks der meisten Bauunternehmen, die zu rund 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen bestehen, technisch nur bedingt möglich und sehr kostenintensiv. Die Umrüstung pro Lkw koste rund 10.000 Euro. Derzeit erfüllten gerade einmal 5 Prozent der Lastkraftwagen die Euro-6-Norm. „Wir sind daher zur Aufrechterhaltung der Bautätigkeit auf Ausnahmeregelungen angewiesen und setzen auf die Weitsicht der Kommunen bei der Umsetzung des Urteils, den Bauunternehmen nicht den Weg zur innerstädtischen Baustelle zu versperren“, erklärte Babiel.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Kurfürstenstraße 129

10785 Berlin

 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:  IHK erwartet kein Dieselfahrverbot in Halle (Saale)

Halle (Saale), 28. Februar 2018. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) rechnet nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mit einem Dieselfahrverbot in Halle (Saale). Zwar wird in der Stadt – als derzeit einziger in Sachsen-Anhalt – der zulässige Grenzwert für Stickstoffdioxid noch geringfügig überschritten. Aber die Belastung dürfte kontinuierlich zurückgehen, erwartet Reinhard Schröter, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer: „Angesichts der fortlaufenden Erneuerung von Fahrzeugen und wegen der anstehenden Nachrüstung bei Dieselmotoren könnte der Grenzwert bereits im Jahresdurchschnitt 2018 eingehalten werden.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte Dieselfahrverbote zwar grundsätzlich für zulässig erklärt, diese müssten aber verhältnismäßig sein, so Schröter. „Und dies wäre ein pauschales Verbot hier ganz sicher nicht.“ Laut Gerichtsurteil müsse ein Fahrverbot die einzig geeignete Maßnahme sein, dürfe nur phasenweise und mit Übergangsbestimmungen eingeführt werden und solle Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft enthalten.

Für Anfang kommenden Jahres solle zudem die Osttangente für den Verkehr freigegeben werden, ergänzt Schröter. Der Verkehr in der Innenstadt werde dadurch zusätzlich entlastet. „Dann dürften die Messwerte selbst in der vielbefahrenen Paracelsusstraße weiter sinken, was einer Forderung nach Fahrverboten jegliche Grundlage entziehen wird“, sagt Schröter voraus. Er fordert: Statt Fahrverboten benötigten Innenstädte wie Halle (Saale) ganzheitliche Mobilitätskonzepte, die Erreichbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltanforderungen sinnvoll ausbalancieren. „Die Devise muss lauten: Verlässlich planen statt pauschal verbieten.“
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK)

 

IHK-Präsident Felix G. Hensel: Diesel-Fahrverbote sollten nur das letzte Mittel sein

Siegen/Olpe.  Mit Besorgnis kommentiert die IHK Siegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart, nach dem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts zulässig sind. IHK-Präsident Felix G. Hensel: „Auch wenn Diesel-Fahrverbote nun grundsätzlich möglich sind, dürfen sie von den Städten nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Für den Fall, dass Fahrverbote im Interesse des Gesundheitsschutzes unumgänglich sind, müssen Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für bestimmte Unternehmen und Verkehre sichergestellt werden. Andernfalls würden unsere Innenstädte als zentrale Arbeits- und Lebensmittelpunkte in Frage gestellt.“ Da gewerblich zugelassene Pkw zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, seien die heimischen Firmen besonders stark von Fahrverboten betroffen, erklärte Felix G. Hensel: „Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Siegen-Wittgenstein und Olpe sind kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar.“

„Der Liefer-, Ent- und Versorgungsverkehr mit Nutzfahrzeugen trägt nur zu rund 20 bis 25 Prozent zu den NOx-Emissionen bei. Offenbar auch deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil verdeutlicht, dass Fahrverbote verhältnismäßig ausgestaltet sein müssen. Schnellschüsse verbieten sich da von selbst“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener, der zugleich daran erinnerte, dass 87 Prozent der regional ansässigen Unternehmen ein Verbot von Dieselfahrzeugen in den Innenstädten ablehnten. Dies habe eine Blitzumfrage im vergangenen Jahr ergeben, an der sich 444 Betriebe beteiligt hätten. Klaus Gräbener: „Das Urteil erlaubt Verbote, es schreibt sie indessen nicht vor. Die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sind nun gefordert, die bestehenden Gestaltungsspielräume rasch und mit Augenmaß auszuloten.“ Dies umso mehr, als dass das Gericht hohe Hürden an die Einführung gesetzt habe: Fahrverbote müssen die „einzig geeignete Maßnahme“ sein und dürfen zudem nur phasenweise sowie mit umfangreichen Übergangsbestimmungen eingeführt werden.

IHK-Präsident Felix G. Hensel sieht auch aus einem zweiten Grund das Urteil aus Leipzig kritisch. „Wir sind mit Macht dabei, eine führende deutsche Motorentechnologie zu verteufeln.“ Oft spreche man vom „schmutzigen Diesel“ und von Stickoxiden pro Kubikmeter Luft, bei denen Grenzwerte in Städten überschritten werden. Dabei sollte man sich jedoch vor Augen führen, dass der Grenzwert im Verkehr 40 Mikrogramm Stickoxide pro m³ Luft betrage, während in Versammlungsstätten 60 und an Industriearbeitsplätzen sogar 950 Mikrogramm erlaubt sind. „Nach dieser Logik ist es also deutlich schädlicher, einem Konzert beizuwohnen, als sich irgendwo auf der Koblenzer Straße in Siegen aufzuhalten“, erklärte Felix G. Hensel. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen seien in U-Bahn-Stationen gemessen worden. Deswegen wäre aber noch nicht eine U-Bahn-Station geschlossen worden. Jetzt komme es darauf an, auf kommunaler Ebene die Luftreinhaltepläne rasch durch wirkungsvolle, ineinandergreifende Instrumente auszugestalten. Hierzu gehörten beispielsweise der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen oder ein optimiertes Baustellenmanagement. Ein breiteres Angebot der Automobilindustrie im Bereich verbesserter Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge könne zudem helfen, zukünftig erhöhte Stickoxid-Konzentrationen in den betroffenen Zentren zu verhindern. Felix G. Hensel: „Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besitzen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie den Verkehr und die Mobilität in den Städten nachhaltig verbessern.“


Industrie- und Handelskammer Siegen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Koblenzer Straße 121
57072 Siegen

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erhöht Unsicherheit 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den deutschen Städten die Kompetenz zugesprochen, selbst Fahrverbote etwa für Dieselautos zu erteilen. Ein solches Fahrverbot würde das Handwerk besonders hart treffen, weil ein Großteil aller Nutzfahrzeuge mit Diesel betrieben wird. 

„Diese Entscheidung erhöht die Unsicherheit vieler Handwerker. Dieselfahrzeuge sind im Handwerk weit verbreitet und nicht selten alternativlos. Selbst wo ein Ersatz der Fahrzeuge technisch möglich wäre, ist es wirtschaftlich für kleine Betriebe oft nicht tragbar“, erklärte der Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf, und verwies auf eine entsprechende Untersuchung der Handwerkskammer Halle. Es komme jetzt darauf an, Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Deshalb sei es richtig und wichtig, dass das Bundesverwaltungsgericht auf die notwendige Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen hingewiesen hat. 

Nicht zu unterschätzen sind zudem die Umsetzungsprobleme bei möglichen Fahrverboten. Ein „Flickenteppich“ an unterschiedlichen Regelungen sei laut Kammerpräsident zu vermeiden. „Es ist derzeit noch völlig unklar, wer auf welche Art und Weise Fahrverbote kontrollieren kann“, so Keindorf abschließend.(See attached file: 20_Fahrverbote.pdf)

 
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

 

 

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig - Diesel-Fahrverbote sind existenzbedrohend

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Dienstag (27. Februar 2018) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen können. Die Handwerkskammer für Unterfranken spricht sich deutlich gegen generelle Fahrverbote aus. Aus Sicht der Kammer sind sie für Handwerksbetriebe schlichtweg existenzbedrohend. Sie gefährden zudem die Versorgung von innerstädtischen Räumen mit handwerklichen Waren und Dienstleistungen.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können, spricht sich die Handwerkskammer für Unterfranken nochmals deutlich gegen Fahrverbote in Innenstädten aus. „Da die Mehrheit der Handwerksbetriebe Dieselfahrzeuge nutzt, wäre ein Fahrverbot für unsere Betriebe schlichtweg existenzbedrohend“, warnt Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) nutzen 80 bis 90 Prozent der Handwerksbetriebe Dieselfahrzeuge.
Umweltfreundlichere Alternativen seien laut ZDH am Markt kaum zu haben. So bieten die Autohersteller aktuell fast keine Fahrzeuge der neuesten Norm Euro 6d mit sehr niedrigen Stickoxid-Werten an, ebenso kommen geeignete Elektrofahrzeuge erst langsam auf den Markt. Die komplette Fahrzeugflotte über Nacht auszutauschen sei darüber hinaus für die Mehrheit der Handwerksbetriebe nicht finanzierbar.

Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul verweist zudem auf die Versorgungsfunktion, die Handwerksbetriebe für Städte und Gemeinden erfüllen: „Ob Liefer- oder Baustellenverkehr, mit einem generellen Fahrverbot können Handwerker die Innenstädte nicht mehr erreichen und sie folglich auch nicht mit ihren Waren und Dienstleistungen beliefern.“ Der Bayerische Handwerkstag fordert daher, weitreichende Ausnahmen für Handwerksbetriebe.

Praktikabel und verhältnismäßig

Das Handwerk spreche sich grundsätzlich dafür aus, die Luftqualität in den Städten zu verbessern und sei auch offen für neue Verkehrskonzepte. „Nur sollten die dafür getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und praktikabel sein“, so Ludwig Paul. Fahrverbote für einzelne, stark befahrene Straßen zu verhängen, führt aus Sicht des Handwerks nur zu einem Fleckenteppich und sei ebenfalls keine geeignete Maßnahme.

Handwerkskammer für Unterfranken
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rennweger Ring 3 - 97070 Würzburg

Interessenausgleich bei der Luftreinhaltung nötig

Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, hat nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fahrverbot für Dieselfahrzeuge die Notwendigkeit der Luftreinhaltung unterstrichen. Gleichzeitig wies er auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung von Fahrverboten hin.
 
Peter Kurth: „Das Gericht in Leipzig hat festgestellt, dass Städte selbständig Fahrverbote bei extremer Luftbelastung aussprechen dürfen. Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftreinhaltung. Beim Einsatz für bessere Luft muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Mögliche Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein. Gerade der Wirtschaftsverkehr braucht tragfähige Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung, die Belieferung von Geschäften und auch die Beseitigung von Abfällen sichergestellt sind. Deshalb ist es wichtig, mit allen Akteuren, die an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur beteiligt sind, pragmatische und praxistaugliche Lösungen – auch für etwaige Ausnahmeregelungen – zu finden.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin


Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten mit Augenmaß umsetzen

Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen

„Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil den Kommunen eine zusätzliche Option an die Hand gegeben, um die Schadstoffbelastung in verkehrsreichen Städten zu senken. Es ist jetzt ihre Aufgabe, Vorkehrungen für bessere Luft so abzustimmen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Dabei gilt es vor allem zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Dieselantrieb unterwegs sind. In die Entscheidungsfindung sollte auch eingehen, dass wir den Diesel künftig weiterhin brauchen, um die CO2-Ziele zu erreichen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Diesel immer sauberer geworden ist und die Stickoxidbelastung deshalb in den vergangenen Jahren deutlich verringert werden konnte.“

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

 

VDI: Fahrverbote sind nicht die Lösung

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Der VDI fordert die Politik, die Industrie und die Kommunen dazu auf, jetzt schnell gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit die Stickstoffdioxidgrenzwerte deutschlandweit eingehalten werden können, denn technische Lösungen stünden bereit.

 

Dies sind einerseits der Euro 6d-Diesel, der die Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand sondern auch real auf der Straße einhält oder die Nachrüstung älterer Euro 5 und 6 Motoren. Andrerseits gibt es neben der fortschreitenden Entwicklung bei der Elektromobilität eine Reihe von weiteren emissionsmindernden Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen. Das reicht von der Nachrüstung von Bussen im ÖPNV und Lkw, der Elektrifizierung von Taxen und Carsharing-Modellen oder einer verbesserten Verkehrsverflüssigung bis hin zu städtebaulichen Maßnahmen, die z. B. für einen optimierten Lieferverkehr sorgen oder wieder mehr „Grüne Wellen“ ermöglichen.

„Aber abgesehen von den gesetzlichen Anforderungen und den Umweltaspekten dürfen nach dem heutigen Urteil die Implikationen für die betroffenen Verbraucher sowie die deutsche Wirtschaft nicht unberücksichtigt bleiben“, so VDI-Präsident Prof. Dr.-Ing. Udo Ungeheuer.

Seit Beginn 2010 darf der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 als Jahresmittelwert nicht mehr überschritten werden. Während die Einhaltung des seit 2005 geltenden EU-Grenzwertes für Feinstaub von ebenfalls 40 µg/m3 heute so gut wie flächendeckend gelingt, besteht für NO2 bundesweit in vielen Städten weiterhin Handlungsbedarf. Die Anzahl der Städte sinkt jedoch.

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Pressestelle
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

 

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