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vbw sieht EU-Vorschlag zu Sammelklagen kritisch. Brossardt: „Klageberechtigter Kreis zu weit gefasst“. -Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht den heute veröffentlichten Gesetzesvorschlag der EU-Kommissarin Vera Jourova zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern kritisch. Dieser enthält Vorschläge zu Sammelklagen, höheren Strafen gegen Unternehmen, aber auch mehr Transparenz bei Online-Käufen. Die vbw befürchtet insbesondere durch Sammelklagen eine Klageindustrie wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Rufschädigung von Unternehmen durch unbegründete Klageerhebungen.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Auf dem europäischen Kontinent gelten der Grundsatz der Eigenverantwortung und das Prinzip des individuellen Rechtsschutzes. Ziele, die über die Schadenskompensation hinausgehen und zum Beispiel der Abschreckung und Prävention dienen, sollten weiterhin nur vom Staat durchgesetzt werden. Der Gesetzgeber darf das notwendige Eigeninteresse nicht durch Beseitigung jeglichen Prozessrisikos für Verbraucher ersetzen. Bei einer Kollektivierung der Rechtsverfolgung muss es eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Verfahrensbeteiligten geben. Wir sehen es daher mit großer Sorge, dass sich die Europäische Kommission mit dem Gedanken trägt, Sammelklagen durch Non-Profit-Organisationen gegen Unternehmen einzuführen. Damit wird der Kreis der Klageberechtigten deutlich zu weit gefasst. Dem möglichen Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet.“

Sammelklagen: Verbraucher sollen entschädigt werden, aber auf europäische Art und Weise!

Markus Ferber gegen Amerikanisierung unseres Rechtssystems. Brauchen ein Instrument, das zu unserem Rechtssystem passt. Gewinner ist nicht der Verbraucher, sondern Anwaltskanzleien. - Die Europäische Kommission möchte in Zukunft Sammelklagen und weitgehende Rechte für die Verbraucherzentralen in der EU einführen. Dies geht aus den heute in Brüssel veröffentlichen Plänen hervor. „Was auf den ersten Blick als Siegeszug für die Verbraucher erscheint, entpuppt sich als schlecht durchdachtes Instrument, das letztendlich die Rechtssicherheit von Prozessen torpediert“, warnt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.

„Ja, Verbraucher müssen zu ihrem Recht kommen, wenn sie geschädigt wurden, aber das Instrument der Sammelklage, wie es die Kommission vorsieht, passt nicht zu unserem Rechtssystem.“

In Deutschland soll noch im April die Musterfeststellungsklage beschlossen werden. Damit soll künftig festgestellt werden, ob ein Unternehmen einen Verstoß verschuldet hat. Der Schaden selbst, muss aber letztendlich individuell von den Betroffenen eingeklagt werden. Ferber kritisiert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag noch weiter gehen will. Verbrauchzentralen oder ähnlichen Einrichtungen sollen für alle möglichen Betroffenen Schadensersatzansprüche einklagen können. Markus Ferber meint: „Der Unternehmer sollte wissen, wer ihn beklagt. Schäden sollten weiterhin individuell bestimmt werden. Diese Grundsätze werden durch den Vorschlag einfach ausgehebelt“, erklärt der Mittelstandssprecher der CSU. Zudem beunruhigt Ferber, dass die Mitgliedstaaten künftig selbst bestimmen sollen, wer als Verbraucherzentrale gilt und klagen darf: „Das öffnet letztendlich Tür und Tor für eine europäische Klageindustrie und ist am Ende nichts anderes als ein Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien.“

Gekoppelt sind die Sammelklagen an einen neuen Strafenkatalog für Verstöße gegen das Verbraucherrecht, der unter anderem Geldbußen bis zu 4% des Jahresumsatzes beinhaltet. „Das ist absoluter Irrsinn. Gerade KMU verstoßen in den meisten Fällen nicht vorsätzlich gegen das Verbraucherrecht, sondern weil sie sich keine Rechtsabteilung, wie internationale Großkonzerne, leisten können. Die Vorschläge führen daher zu großer Verunsicherung bei kleinen Unternehmen.“

 

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Markus Ferber, Dipl.-Ing.
Mitglied des Europäischen Parlaments
CSU-Bezirksvorsitzender von Schwaben
Heilig-Kreuz-Str. 24
D-86152 Augsburg