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Pollert: " Auch die regelkonforme Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns erschwert Ungelernten den erfolgreichen Berufseinstieg." - Zum heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn anzuheben, erklärt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände: "Die regelkonforme Erhöhung erschwert Ungelernten den erfolgreichen Berufseinstieg. Es ist zwar gut, dass sich die Mindestlohnkommission für ihren Vorschlag zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert und sich damit an ihre eigenen Regeln hält.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass derzeit der seit Jahren anhaltende Beschäftigungsboom in Hessen und Deutschland die negativen Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns überdeckt. Sollte der Arbeitsmarkt einbrechen, darf auch eine Senkung des Mindestlohns – so wie gesetzlich möglich – kein Tabu sein".

Die Forderung von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Teilen der Politik nach einer deutlich kräftigeren Erhöhung des Mindestlohns im Vorfeld der Entscheidung der Mindestlohnkommission verkenne die Risiken sowohl der Konjunktur als auch für die Einstellungschancen der Beschäftigten. Der politisch festgesetzte gesetzliche Mindestlohn bleibe ein schwerwiegender Arbeitsmarkteingriff mit gefährlichen Risiken. Er gefährde nicht nur die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmern vor allem ohne Berufsabschluss, sondern belaste überdies die Unternehmen mit noch mehr Bürokratie und bleibe ein Eingriff in die Tarifautonomie.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

 

vbw zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro -  Brossardt: „Der Mindestlohn war und ist falsch“

 Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro erklärte der Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Bertram Brossardt: „Es bleibt dabei: Der Mindestlohn war und ist falsch. Er schafft zusätzliche Bürokratie und vernichtet Beschäftigungschancen, vor allem von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen. Das Ergebnis für 2019 ist rechnerisch korrekt und deshalb zu akzeptieren.“ Die vbw kritisierte aber die Erhöhung des Mindestlohns in einer zweiten Stufe ab 2020 auf 9,35 Euro. „Das führt zu einer Gesamterhöhung von 5,8 Prozent für die beiden Jahre. Für viele Branchen ist das zu hoch“, erklärte Brossardt.

Die Erhöhung des Mindestlohns ist für Teile der Wirtschaft eine schwere Belastung, da er in den nächsten Tarifrunden für betroffene Branchen zu einem Lohndrift nach oben führt. „Die staatliche Lenkung durch den Mindestlohn ist daher ein schwerwiegender Eingriff in die Lohnfindung der Tarifvertragsparteien. Mit der bewährten Tarifautonomie hat das nichts mehr zu tun“, erklärte Brossardt und fügte hinzu: „Ob und in welcher Zahl der Mindestlohn Arbeitsplätze vernichten wird oder schon vernichtet hat, kann man heute noch nicht sagen. Dies wird durch die derzeit noch gute konjunkturelle Lage überdeckt. Spätestens mit dem nächsten konjunkturellen Abschwung werden die Folgen aber sichtbar werden.“

Die bayerische Wirtschaft fordert daher eine Erweiterung von Ausnahmen, insbesondere für Langzeitarbeitslose und Personen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen. Weiter muss jede geldwerte Gegenleistung auf den Mindestlohn angerechnet werden. Zu guter Letzt gilt es, den Bürokratieabbau voran zu treiben. Dazu gehört insbesondere das Zurückführen von Aufzeichnungspflichten auf ein vernünftiges Niveau. „Die Bilanz des Mindestlohns ist dementsprechend schlecht. Er hat die befürchtete Bürokratielawine losgetreten. Allein in den Mitgliedsunternehmen der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm gaben 70 Prozent an, dass die Mindestlohnvorschriften zu einem bürokratischen Mehraufwand geführt haben“, bilanzierte Brossardt.



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