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Sozialministerin Schreyer: „Unsere Ansätze zur Bekämpfung von Armut greifen.“ - Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat den erneuten Forderungen nach einer einheitlichen Grundsicherung für Kinder eine Absage erteilt: „Ich glaube nicht, dass Kinderarmut mit einer Kindergrundsicherung bekämpft werden kann. Denn Kinderarmut ist immer auch Familienarmut. Deshalb dürfen wir die konkrete familiäre Situation nicht einfach ausblenden. Ich möchte, dass es der gesamten Familie gut geht, denn dann geht es auch den Kindern gut.“ Sie weist darauf hin, dass Kinder bereits jetzt in der Grundsicherung im SGB II erfasst sind: „Die Leistungen nach dem SGB II sind zielgenau ausdifferenziert und auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt. Und das aus gutem Grund: Nimmt man allein die unterschiedlichen Mieten in München, im Allgäu oder im Bayerischen Wald, wird offensichtlich, dass eine einheitliche Kindergrundsicherung nicht gerecht sein kann!“

„In der öffentlichen Diskussion um Armut wird vieles vermischt und dadurch werden Ängste geschürt. Die Armutsgefährdungsquote sagt nämlich nichts über die absolute Armut aus. Sogar die damalige Bundessozialministerin Andrea Nahles hat 2015 bestätigt, dass der Indikator nicht sonderlich gut geeignet ist. Denn selbst wenn sich alle Einkommen verdoppeln würden, bliebe der Anteil der armutsgefährdeten Personen gleich. Das muss man schon auch dazu sagen, wenn man seriöse Vergleiche anstellt!“, erklärte Schreyer und betonte: „Dennoch: Hinter all den Fakten stecken immer Einzelschicksale. Jeder einzelne Mensch, der in Armut lebt, ist einer zu viel. Armutsbekämpfung muss deshalb mehr als nur die finanzielle Situation in den Blick nehmen. Wir werden uns weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen, diese Schicksale zu verhindern. Das beginnt bei einem guten Arbeitsmarkt und reicht über gute Bildungschancen für Kinder bis hin zur Gesundheits- und Wohnraumförderung.

Die sogenannte Armutsgefährdung ist ein Indikator dafür, wer von Armutsrisiken bedroht sein kann. Demnach gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäqiuvalenzeinkommens in Deutschland verfügt. „Bayern hat nach dem Mikrozensus von 2016 bundesweit die zweitniedrigste Armutsgefährdungsquote hinter Baden-Württemberg. Dass die Armutsgefährdungsquote bei Menschen ohne Migrationshintergrund sinkt, belegt, dass unsere Ansätze zur Bekämpfung von Armut greifen“, so Schreyer.

Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9
80797  München