News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Im Vorfeld der anstehenden Abstimmung des Europäischen Parlamentes zur Wegekosten/Eurovignettenrichtlinie erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das deutsche Handwerk appelliert an die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, bei der Abstimmung über die Wegekostenrichtlinie am 25. Oktober 2018 sich dagegen auszusprechen, für mittelschwere und leichte Fahrzeuge verpflichtend streckenbezogene Mautsysteme einzuführen. Das Handwerk hält die heutige streckenabhängige Maut für sehr schwere LKW, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen und europaweit unterwegs sind, zwar für durchaus gerechtfertigt. Das Handwerk wendet sich aber strikt gegen den Vorschlag von Kommission und Parlament, dass zukünftig auch alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige LKW-Maut einbezogen werden müssen, und dass die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten entfallen. Die besondere Betroffenheit Deutschlands wird bei diesem Vorschlag nicht berücksichtigt: Anders als in anderen EU-Staaten, die über Mautnetze von wenigen hundert oder tausend Kilometern verfügen, würde eine solche streckenabhängige Maut in Deutschland ein riesiges Netz von mehr als 50.000 km betreffen. Im schlimmsten Fall würde dadurch schon ab 2020 ein Großteil des regional tätigen Handwerks erheblich zusätzlich belastet und das, obwohl die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks keinen überproportionalen Verschleiß verursachen.

Die Handwerksbetriebe tragen über die Kfz- und Energiesteuer bereits mehr als angemessen zum Straßenunterhalt bei. Die gerade erfolgte Mautausdehnung auf Bundestraßen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen hat plastisch vor Augen geführt, welche Probleme und Belastungen für das Handwerk mit seinen vielfältigen Transporttätigkeiten in den Regionen entstehen.

Weitere Sorgen bereiten die Ambitionen des Europäischen Parlamentes, stauabhängige Gebühren zu schaffen, sowie die Absicht, die Kommissionsvorschläge für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen weiter zu verschärfen. So fordert das Parlament die Umwandlung aller Vignettensysteme in streckenabhängige Systeme. Dadurch droht im Ergebnis aber mittelfristig auch in Deutschland eine Art landesweite „Lkw-Maut“ mit kilometergenauer Erfassung auch für alle Kleintransporter und privaten Pkws.

Das Handwerk appelliert an das Europäische Parlament, den Mitgliedstaaten in der Frage der Maut für leichte und mittelschwere Fahrzeuge wie bisher Entscheidungsfreiheit zu belassen."

Hintergrund:

Die EU-Kommission plant, ab 2020 alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht, zGG) in bestehende Mautsysteme einzubeziehen. Die heute noch bestehenden nationalen Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen, die Deutschland für den Bereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen nutzt, sollen gestrichen werden. Ab 2020 wäre dadurch nur noch eine streckenabhängige Bemautung möglich. Spätestens ab 2027 sollen nach Ansicht der Kommission auch alle heute in der EU existierenden Benutzungsgebühren (Vignetten) für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge in streckenabhängige Maut-Systeme umgewandelt werden.

Durch den Verkehrsausschuss des Europaparlaments wurden weitere Verschärfungen des Kommissionsentwurfes vorgeschlagen: Im Bereich der Pkw und leichter Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen muss die Umwandlung von Vignettensystemen in streckenabhängige Bemautungen schon ab Ende 2025 erfolgen. Es werden zudem Möglichkeiten für höhere Sätze für Nutzfahrzeuge sowie spezielle „Staugebühren“ geschaffen, die höhere Mautsätze für besonders stark frequentierte Zeiten vorsehen.


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin