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Unternehmerisches Risiko lässt sich nicht demokratisieren - Brossardt: „Arbeitnehmermitbestimmung in den Unternehmen gelebtes Miteinander“. - „Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmervertreter auch bei kleinen und mittleren Unternehmen neben belegschaftsbezogenen Themen zusätzlich Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen sollten. Die Mitbestimmung darf unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussen, verzögern oder Kosten in die Höhe treiben“, betont Brossardt. Gleichzeitig erklärt der vbm, dass der Betriebsrat keine Plattform zur Behandlung gesellschaftspolitischer Fragen sein darf. „Das ist eine Sache der Politik und nicht der Tarifvertragspartner“, kommentiert Brossardt.

Anlässlich der Jahrespressekonferenz der IG Metall Bayern kritisiert der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. die Forderung der IG Metall Bayern nach einer Ausweitung der betrieblichen und besonders der unternehmerischen Mitbestimmung. „Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten in Deutschland und Bayern ist konstruktiv und vertrauensvoll“, betont vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und fügt hinzu: „Die betriebliche Mitbestimmung muss schnell, flexibel und passgenau sein. Mitbestimmung soll dem Wohl des Unternehmens und seiner Beschäftigten dienen. Die Arbeitnehmermitbestimmung in den Unternehmen ist gelebtes Miteinander und funktioniert weitestgehend reibungslos. Ein Mehr ist nicht notwendig.“

Die IG Metall benennt die kommenden Herausforderungen der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wandels auf die Arbeitswelt von morgen. Dabei legt der vbm besonderen Wert darauf, dass das Recht auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit Teil unserer Grundordnung ist. „Das Risiko von unternehmerischen Entscheidungen liegt klar bei den Eignern. Eine Ausweitung der Mitbestimmung ist rechtlich bedenklich und inhaltlich fragwürdig“, erklärt Brossardt.

 

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.