News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.


Nachhaltigkeits-Kompetenz des Handwerks für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie besser nutzen - Das Handwerk hat sich als Impulsgeber bereits in frühere Dialogphasen zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingebracht und wird dies auch bei der weiteren Überarbeitung und Finalisierung tun. Denn Nachhaltiges Wirtschaften geht für das Handwerk weit über Umwelt- und Klimaschutz hinaus: Es lebt Nachhaltigkeit aus tiefer Überzeugung und in vielen Dimensionen - sei es bei seiner enormen Ausbildungsleistung nicht nur für den eigenen Bereich, bei der Nutzung von Ressourcen, bei der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe oder dem Erhalt von Kulturgütern. Nachhaltigkeit ist für das Handwerk kein Trend, sondern ein über Jahrhunderte gewachsener und bestimmender Bestandteil der Identität und Werte. - Konkrete Verbesserungsvorschläge hat das Handwerk daher bereits im März 2020 und aktualisiert nochmals im Juli 2020 vorgelegt, mit der Leitbotschaft „Werte erschaffen. Werte bewahren. Zukunft gestalten. Nachhaltigkeit im Deutschen Handwerk“. In Themenbereichen wie beispielsweise der Fachkräftesicherung, der Stabilisierung regionaler Wirtschaftsstrukturen, der Förderung der Energie- und Klimawende oder der internationalen Zusammenarbeit enthält das ZDH-Positionspapier wichtige Anregungen, wie die Rahmenbedingungen verbessert werden sollten, damit das Handwerk sein ganzes Potenzial zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele einbringen kann. Mit seinem hohen Erfahrungswissen bleibt das Handwerk eine erste Adresse für die politische Diskussion und für die konkrete Umsetzung von Nachhaltigkeit. Der Zeitpunkt, Nachhaltigkeit gemeinsam anzugehen, ist jetzt.“


30.09.2020  - Am 03. Oktober jährt sich die deutsche Wiedervereinigung zum 30. Mal. Zum Tag der Deutschen Einheit ruft die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Politik dazu auf, die Herausforderungen des Landes kraftvoll anzupacken und wieder mehr auf marktwirtschaftliche Prinzipien zu setzen. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Aufgrund der Stärke des Systems der Sozialen Marktwirtschaft konnte der Aufbau der neuen Bundesländer gelingen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Ostdeutschland hat sich zwischen 1991 und 2019 verdoppelt. Und auch Bayern profitiert ganz massiv vom Wegfall der Mauer und den offenen Grenzen. So ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Bayern seit 1991 um gut 65 Prozent gestiegen, das ist ein durchschnittliches Wachstum von 1,8 Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Bundesweit nahm das BIP um 46 Prozent bzw. 1,4 Prozent pro Jahr zu, in den westdeutschen Ländern um 41,5 bzw. 1,3 Prozent.“ Auch der Wohlstand im Freistaat ist seit der Einheit noch stärker gestiegen. Das BIP je Einwohner hat sich mehr als verdoppelt – von rund 22.900 Euro im Jahr 1991 auf 48.300 Euro im Jahr 2019. Brossardt: „In keinem anderen Flächenland liegt das BIP pro Einwohner höher. Im Bundesdurchschnitt sind es knapp 41.400 Euro, im Schnitt der westdeutschen Länder 43.400 Euro.“


Wo bleibt das nötige Konsolidierungskonzept? - Bund der Steuerzahler zum Haushaltsentwurf 2021 und Finanzplan bis 2024. - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Vor der morgigen Kabinettssitzung, bei der eine Neuverschuldung in Höhe von 96,2 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen werden soll, bringt BdSt-Präsident Reiner Holznagel das Problem auf den Punkt: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung die Schuldenbremse auch für 2021 aussetzen will, ohne einen einzigen Euro ihrer milliardenschweren Finanzreserven einzusetzen oder zu sparen, um die geplante Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten.“ Nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind im Jahr 2021 regulär 10 Milliarden Euro neue Schulden erlaubt. Doch die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ins Spiel gebrachte Neuverschuldung übersteigt dies um 86,2 Milliarden! Deshalb fordert der Verband ein radikales Umdenken in der Haushaltspolitik. Es ist viel zu spät, erst 2022 über Sparmaßnahmen zu diskutieren – diese Debatte ist schon heute nötig. Ziel muss ein systematisches und tabuloses Konsolidierungskonzept für den Bundeshaushalt sein, das alle Ressorts umfasst.


23.09.2020. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und der DGB Bayern kritisieren die geplante Kostenverteilung der durch die Corona-Pandemie und die Gesetze des Bundesgesundheitsministeriums verursachten Kosten. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es: „Nach den vom Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium vorgelegten Plänen sollen vor allem die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung – Mitglieder und Arbeitgeber – für den zusätzlichen Finanzbedarf von 16,6 Milliarden Euro für 2021 aufkommen. Konkret werden die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich abgeschmolzen und der durchschnittliche Beitragssatz im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent erhöht. Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein bewährtes Modell, das zwingend auch die Finanzautonomie der Sozialversicherungsträger umfasst. Staatliche Eingriffe in diese sind abzulehnen.

 

18.09.2020. Brossardt: „Bundestag muss diese falsche Initiative beenden“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, dass das Gesetz zum Unternehmenssanktionsrecht weder in Gänze abgelehnt wurde, noch eine grundlegende Neukonzeption vorgenommen werden soll. „Gerade in Zeiten der Corona-Krise brauchen wir positive Impulse für die Wirtschaft. Das gesamte Regelungsvorhaben stellt in der Form Unternehmen unter Generalverdacht und geht vom Leitgedanken des `rechtsuntreuen Unternehmens´ aus. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssten einen riesigen Complianceaufwand betreiben, was auch der Normenkontrollrat beanstandet hat“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw sieht keinen weiteren Regelungsbedarf. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar. Wir hoffen nun, dass der Bundestag dem Antrag der sechs Länder auf Stopp des Vorhabens Rechnung trägt. Diese komplett falsche Initiative gehört endgültig beendet“, so Brossardt.

feed-image RSS