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Beitragssatz auf 2,5 Prozent senken! BdSt zum Milliarden-Überschuss bei der Bundesagentur für Arbeit. - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent für das Jahr 2017. „Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung gilt unverändert seit 2011.

Seitdem hat die Bundesagentur eine Milliarden-Rücklage aufgebaut, die sie in diesem Umfang gar nicht benötigt“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Von allen Sozialversicherungen hat die Arbeitslosenversicherung die stabilsten Aussichten. Bei der Renten- und Krankenversicherung werden hingegen in den kommenden Jahren deutliche Mehrbelastungen auf die Beitrags- und Steuerzahler zukommen. Daher muss die Politik gegenüber den Bürgern jetzt ein Zeichen der Fairness setzen und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent senken.“ Hintergrund dieses Appells ist der erneute Milliarden-Überschuss der Bundesagentur für Arbeit zum Jahresende in Höhe von 4,9 Milliarden Euro.

 

Wie in den Vorjahren zahlten die Beitragszahler auch 2016 mehr an die Arbeitslosenversicherung, als im Gegenzug an Leistungen ausgereicht wurden. Im vergangenen Jahr lag der Überschuss der Arbeitsagentur bei 3,7 Milliarden, im Jahr 2014 bei 1,6 Milliarden Euro. Inzwischen ist die Rücklage der Arbeitsagentur auf rund 11 Milliarden Euro angewachsen. Das ist wesentlich mehr als nötig, um die jahreszeitlich und konjunkturbedingten Schwankungen bei den Beitragseinnahmen ohne ständige Beitragssatzänderungen ausgleichen zu können. Die in den vergangenen Jahren unnötig erhobenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollten daher umgehend den Versicherten zurückgegeben werden. Die Rücklage ist entsprechend auf das notwendige Maß zurückzuführen!

Steuerrechtsänderungen

Der BdSt-Check: Was ändert sich 2017?

 2017 gibt es Neuerungen, mit denen sich die Steuerzahler beschäftigen sollten, um gut durch das neue Steuerjahr zu kommen. Der BdSt macht den Check: Was ändert sich im Steuerrecht? Wir zeigen, dass sich Familien über ein etwas höheres Kindergeld freuen dürfen und Unternehmer ab diesem Jahr nur noch Ladenkassen einsetzen sollten, die Einzelaufzeichnungen vornehmen können. Weitere Hinweise für Familien, Unternehmer, Sparer und Immobilienkäufer enthält unser Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2017“.

Das BdSt-Informationsmaterial können sich Interessierte kostenlos bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.

 

 

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Reinhardtstraße 52, Berlin, Berlin 10117 Deutschland