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Von 3 auf 2,5 Prozent: Runter mit dem Arbeitslosenbeitrag! BdSt macht klar: Die Schere zwischen Beitragseinnahmen und Arbeitslosengeld-Zahlungen geht immer weiter auseinander - Geringerer Beitrag schmälert Finanzkraft der BA nicht. In der aktuellen Debatte um die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) Druck. „Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen dringend Entlastungen bei den Sozialbeiträgen.

Da die Arbeitslosenversicherung seit Jahren Milliarden-Überschüsse erzielt und finanziell von allen Sozialversicherungszweigen am stabilsten aufgestellt ist, muss der Arbeitslosenbeitrag zügig von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt werden“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Politik. „Dafür müssen nicht einmal Leistungen gekürzt werden.“

Denn der Bund der Steuerzahler stellt heraus,

  • dass die Arbeitslosenversicherung aufgrund der robusten Konjunkturlage strukturelle Überschüsse erwirtschaftet.

  • dass die anhaltend hohe Beschäftigungsquote dazu führt, dass aktuell weniger als die Hälfte der Beitragseinnahmen für das Arbeitslosengeld I – und damit für die Kernleistung der Bundesagentur für Arbeit – genutzt werden müssen. Im September 2010 wurden immerhin noch 86 Prozent der Beiträge für ALG-Leistungen verwandt.

  • dass die Bundesagentur zum Jahresende 2016 auch dann mit einem Plus abgeschlossen hätte, wenn der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in dem Jahr bereits bei 2,5 Prozent gelegen hätte.

Präsident Reiner Holznagel bringt es auf den Punkt: „Die Schere zwischen Beitragseinnahmen und Arbeitslosengeld-Zahlungen geht immer weiter auseinander. Das widerspricht dem Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung. Deshalb muss die neue Regierung eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags schnell anpacken, zumal die Bundesagentur mit ihrem milliardenschweren Finanzpolster ausreichend für mögliche Konjunkturrisiken gewappnet ist.“ 

Zudem stehen bis auf die Arbeitslosenversicherung alle anderen Sozialversicherungszweige – Rente, Gesundheit, Pflege – zunehmend unter dem Druck der demografischen Entwicklung. Diese stellt die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Sicherungssysteme vor enorme Herausforderungen. Zuletzt wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Anfang 2017 angehoben – derzeit summieren sich die einzelnen Sozialbeiträge auf knapp 40 Prozent des Bruttolohns. Um diese wichtige Marke von 40 Prozent mittelfristig zu stabilisieren, ist eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags nahezu zwingend.

Die BdSt-Tabelle zum Thema finden Sie hier: www.steuerzahler.de

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Reinhardtstraße 52, Berlin, Berlin 10117 Deutschland