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Brossardt: „Familienfreundliche Rahmenbedingungen zielführender als zusätzliche Regelungen“ - Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums gilt ab dem 06. Januar 2018 der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Der individuelle Auskunftsanspruch gibt grundsätzlich allen Beschäftigten in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht, Informationen über ihr Entgelt und die Zusammensetzung des Entgeltes sowie über gleiche bzw. gleichwertige berufliche Tätigkeiten zu erhalten.

Die vbw hat stets betont, dass das Gesetz aus Sicht der Wirtschaft nicht notwendig war. „Entgeltdiskriminierung ist nach europäischem und nationalem Recht ohnehin verboten. In Deutschland regelt dies das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Außerdem gewährleisten Tarifverträge eine diskriminierungsfreie Entlohnung. Das Gesetz schafft lediglich zusätzliche Bürokratie“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw wendet sich entschieden gegen Überlegungen, dass der Gesetzgeber auf diesem Gebiet weitere Regelungen erlässt. „Frauen und Männer haben verschiedene Berufswünsche, Lebenssituationen und Erwerbsbiografien. Frauen reduzieren ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen häufiger und länger als Männer. Sie arbeiten auch öfter in Teilzeit. All das spielt bei der Lohnlücke, die nach Berechnung der wissenschaftlichen Institute bereinigt ohnehin nur zwischen 2,2 und 3,8 Prozent liegt, eine Rolle. Statt neue bürokratische Gesetze zu erlassen, muss man hier ansetzen: Die Berufs- und Branchenwahl von Frauen muss verbreitert werden. Die Rahmenbedingungen müssen noch familienfreundlicher werden. Das heißt, dass vor allem zusätzliche Betreuungsangebote für Pflegefälle oder Kinderbetreuung angeboten werden müssen. Dies ist zielführender und notwendiger als neue Vorschriften“, so Brossardt weiter.

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