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Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung - Genitalverstümmelung weltweit ächten. – „Die Beschneidung von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und hat schwerwiegende körperliche und seelische Folgen.“ Darauf verwies Dr. Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar. Clever hob hervor, dass Deutsche Ärztetage wiederholt eine weltweite Ächtung und Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung gefordert hatten.

Etwa 200 Millionen Frauen sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation betroffen. Terre des Femmes rechnet in Deutschland mit mehr als 58.000 betroffenen und rund 13.000 gefährdeten Mädchen und jungen Frauen. Man müsse davon ausgehen, dass dieses Problem mit der wachsenden Zahl von Geflüchteten in Europa zunehme, sagte Clever.

In Deutschland ist die Genitalverstümmelung ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine eventuelle Einwilligung der Patientin in den Eingriff entfaltet keine rechtfertigende Wirkung, weil die Tat trotz der Einwilligung gegen die „guten Sitten“ verstößt (§ 228 StGB). Insbesondere Eltern drohen im Zusammenhang mit dem Eingriff je nach Tatbeitrag erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Die Bundesärztekammer hat in den vergangenen Jahren viel Aufklärungsarbeit zum Thema weibliche Genitalverstümmelung geleistet. Damit Ärzte den traumatisierten Frauen die notwendige Sensibilität entgegen bringen können, hat die BÄK „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ erarbeitet. Clever: „Die anatomischen und seelischen Folgen von Genitalverstümmelung müssen bei Geburt, Operation sowie Wundversorgung medizinisch und psychotherapeutisch berücksichtigt werden.“ Eine kultursensible Beratung und Anamnese sei in den Mittelpunkt der Behandlung zu stellen, ohne jedoch die Aufklärung über die Rechtslage zu vernachlässigen, so Clever.

Die „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ können Sie in deutscher sowie englischer Sprache unter den nachfolgenden Links abrufen:

http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Empfehlungen/2016-04_Empfehlungen-zum-Umgang-mit-Patientinnen-nach-weiblicher-Genitalverstuemmelung.pdf

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