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Familienministerin Schreyer stellt Bundesratsinitiative zur Kindergeldindexierung auf Konferenz der Jugend- und Familienminister in Kiel vor. Bei der gestern in Kiel zu Ende gegangenen Konferenz der Jugend- und Familienminister hat Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer Bayerns Bundesratsinitiative vorgestellt, die Kindergeldzahlungen ins Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. „Wenn Kindergeld nach deutschen Verhältnissen in einem Land mit niedrigen Preisen und Kosten ausgezahlt wird, kann das je nach Zahl der Kinder ein weiteres Einkommen für die Eltern bedeuten. Wir wollen mit einer überproportionalen Förderung aber nicht die Trennung von Familien unterstützen.“

Das bayerische Kabinett hat daher bei seiner gestrigen Sitzung in Brüssel für eine Bundesratsinitiative gestimmt, mit der die Höhe des Kindergeldes an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder angeglichen werden soll.“

Schreyer nutzte die Konferenz in Kiel, um ihre Fachkolleginnen und –Kollegen direkt zu informieren. „Mir war es wichtig, den anderen Bundesländern unsere Beweggründe persönlich näher zu bringen“, erklärt Schreyer. „Ich appelliere, dass wir als für die Familien zuständigen Ministerinnen und Minister vorausdenken, was eine überproportionale Förderung anrichten kann. Wenn sie dazu führt, dass Eltern aus dem Ausland nach Deutschland kommen und ihre Kinder im Herkunftsland zurücklassen, um Geld zu sparen, dann ist das eine Entwicklung, die wir unbedingt unterbinden müssen.“ Die Länder werden die Rechtslage nun einzeln prüfen.

In den vergangenen sieben Jahren hat sich die Zahlung von Kindergeld auf ausländische Konten fast verzehnfacht. Von 35,8 Millionen Euro im Jahr 2010, stieg die Summe 2017 auf 345 Millionen Euro an. Die Einführung einer Kindergeldindexierung kann durch Bundesrecht eingeführt werden. Es liegt also in der Hand des Bundes, möglichen Missbrauch des Kindergelds zu unterbinden und damit verbundene Anreize zur Trennung von Familien abzuschaffen. Die bayerische Initiative wird am 8. Juni in den Bundesrat eingebracht.

Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9
80797  München