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Wirtschaft, Politik

Lesen Sie hier, was täglich in Wirtschaft und Politik passiert und Handwerk und Gewerbe interessiert. Nachrichten aus der Bundespolitik, aus Landesparlamenten oder Kommunen und Themen und Berichte aus der Wirschaft. Dazu Verbandsnachrichten, News der Gewerkschaften und aus den Sozialen Bereichen.

Bund der Steuerzahler: Rentenbesteuerung jetzt nachbessern! - Geltende Regeln können zur Zweifachbesteuerung führen. -  Weil die Absicherung im Alter für viele Bürger ein wichtiges Thema ist, muss endlich über die Rentenbesteuerung diskutiert werden! „Gute Rentenpolitik setzt immer gute Steuerpolitik voraus“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, mit Blick auf aktuelle Medienberichte. „Bisher wird vor allem darüber gesprochen, wie die Bruttorente erhöht wird – es muss aber auch auf den Tisch, was den Bürgern nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung zum Leben bleibt.“

Wir warnen vor der Doppelbesteuerung bei Rentnern

Schon seit Jahren weist der Verband auf Mängel in diesem Bereich hin, weil die geltenden Regeln zu einer Zweifachbesteuerung führen können. Denn schon heute gibt es erste Fälle, bei denen Senioren doppelt belastet werden: Sie haben aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt und werden bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert. Ein entsprechender Fall liegt aktuell dem Bundesfinanzhof vor (Az.: X R 20/19). An diesem Punkt warnt der Bund der Steuerzahler: Deutlich stärker werden künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern. Deshalb fordert der Verband, dass die Politik nachbessert. Dazu hatte der BdSt bereits vor Monaten die Rentenkommission angeschrieben.

Wir setzen uns konkret dafür ein, dass

1.       die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden, sodass keine Zweifachbesteuerung eintritt.

2.       die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern).

3.       alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und damit – von Amts wegen – bis zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs offenbleiben.

Der dritte Punkt ist besonders erwähnenswert – vor allem, weil viele Senioren stark verunsichert sind, ob in ihrem Fall eine Doppelbelastung vorliegt. Häufig folgt dann ein aufwendiger Schriftwechsel mit dem Finanzamt – mit einem Vorläufigkeitsvermerk lässt sich dies jedoch vermeiden. Zur Rentenbesteuerung hatte der BdSt in den vergangenen Monaten mehrere tausend Anfragen erhalten. Holznagel fordert: „Es muss besser darüber aufgeklärt werden, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und ob eine Zweifachbelastung vorliegt.“

·         Der BdSt bietet Interessierten die Broschüren „Senioren und Steuern“ sowie „Steuererklärung für Senioren“ an, die bei den jeweiligen Landesverbänden kostenfrei bestellt werden können – Adressen auf www.steuerzahler.de. Medienvertreter wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

 

Niedersachsens Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Berend Lindner hat heute bei der Ostfriesischen Landschaft in Aurich den diesjährigen niedersächsischen KulturKontakte-Preis verliehen. Die ausgezeichneten vier niedersächsischen Unternehmen wurden damit für ihr besonderes Engagement in der Kulturförderung geehrt. Staatssekretär Dr. Lindner sagte im Rahmen der Feierstunde: „Bisher waren viele der Ansicht, dass Kultur nur dekoratives Beiwerk darstellt und nicht bedeutend für die wirtschaftliche Stärke einer Region sei. Wir stellen aber immer mehr fest, dass eine lebendige Kunst- und Kulturszene bei der Standortwahl von Unternehmen und Fachkräften ein ausschlaggebendes Kriterium sein kann und die Lebensqualität im ländlichen Raum steigert.“

Bundesfinanzminister Scholz stellte jetzt Vorschläge zur Finalisierung der Bankenunion vor. Markus Ferber warnt aber vor Konzentration auf Einlagensicherung. Nur eine Paketlösung ist glaubwürdig.- „Die vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Maßnahmen sind nur im Paket ein glaubwürdiger Kompromiss. Nur wenn wir auch bei der regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen, im Insolvenzrecht und im Steuerrecht Fortschritte machen, brauchen wir überhaupt erst über das Thema Einlagensicherung zu reden. Mit Häppchen-Lösungen werden wir die Bankenunion nie vollenden“, kommentiert der CSU-Finanzexperte und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss die Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Es darf jetzt keinesfalls passieren, dass am Ende nur über die Einlagensicherung verhandelt wird und die anderen Aspekte auf der Wegstrecke liegen bleiben.“

Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS:„Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den Medizinischen Diensten verhindert. Das Nachgrätschen jetzt ist durch nichts zu rechtfertigen und kontraproduktiv für die dauerhafte Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Gesundheitssystems. Vollkommen unverständlich ist, dass die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste künftig nur noch ein weiteres Ehrenamt in der Sozialversicherung innehaben und für maximal zwei Amtsperioden wählbar sein dürfen. Zumal diese Begrenzung für die anderen Verwaltungsratsmitglieder (Patienten- und Berufsvertreter) nicht gilt.

St. Martinszug ohne Bürokratie - Familienministerin Kerstin Schreyer: „Wir entlasten unsere Kitas, damit mehr Zeit für Singen und Tradition bleibt“.- Singen ohne Papierkram: Zu St. Martin können die Mädchen und Buben in den bayerischen Kindertageseinrichtungen heuer wieder nach Herzenslust singen – ohne Verwaltungsaufwand für die Träger. Kitas und Tagespflegestellen dürfen weiterhin Noten und Liedtexte aus den Originalwerken kopieren und an Kinder und Eltern weitergeben.

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