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Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt Arbeiten gemäß VOB Teil A und VOL Teil A zur Ausführung innerhalb des eigenen Stadtgebietes öffentlich aus. Angebotsunterlagen können im Technischen Rathaus beim Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr (20. Etage, Zimmer 20.01, Tel.: 0208/455-6032, FAX: 0208/455-58-6032, Postfach 10 19 53 - PLZ: 45466 MH, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden. Wenn ein Preis für die Ausschreibungsunterlagen angegeben ist, kann nur in bar oder mit Verrechnungsscheck bezahlt werden; die Kosten werden nicht erstattet. Angebote sind an die vorgenannte Postanschrift zu richten, in deutscher Sprache abzufassen und bis zur Submission einzureichen. Zustellungen von Angeboten am Submissionstag können ausschließlich im Zimmer 20.01 erfolgen. Zur Submission zugelassen sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigen. Im Falle von VOL-Ausschreibungen ist eine Teilnahme an Angebotsöffnungen ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 VOB/A und 17 VOB/B bzw. 14 VOL/A und 18 VOL/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B bzw. 17 VOL/B maßgebend. Bietergemeinschaften sollen die Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft haben. Rechtsaufsicht: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 63, Fischerstraße 2, 40477 Düsseldorf; Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf.   Die Unterlagen werden auf Anforderung per E-Mail übersandt!    

Nr.

Art der Arbeiten

Preis in €

Anforderung ab

Submission Datum    Uhrzeit

O14/086

Unterhaltungspflege für die Wechselbepflanzung in der Innenstadt 2015 - 2019   Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Fehlanzeige Unterteilung in Lose oder losweise Vergabe vorgesehen: Fehlanzeige Planungsleistungen erforderlich: Fehlanzeige Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: o. g. Anschrift Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 20.11.14 Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr unterliegt u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandard sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - TVgG-NRW) vom 10.01.12, da der Auftrag: 1. dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG)/ § 4 Abs. 1 TVgG-NRW unterliegt, 2. der geschätzte Netto-Auftragswert über 20.000 € liegt.

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sofort

21.10.1411.30

  Stadt Mülheim an der Ruhr, 09. Okt. 2014 Die Oberbürgermeisterin Referat VI I. A. Stachelhaus