Die Natur als Vorbild - Das menschliche Skelett oder ein maßstabgetreues Abbild von menschlichen Organen - fast jeder kennt diese Modelle aus der eigenen Schulzeit. Hergestellt werden sie in reiner Handarbeit von Biologiemodellmacherinnen und -machern, einem kreativ-gestaltenden Handwerksberuf. Deren Ausbildung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nun im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis neu geordnet.
In der modernisierten Ausbildungsordnung werden sowohl traditionelle Herstellungsverfahren als auch technologische Weiterentwicklungen berücksichtigt. Die neue Verordnung tritt zum 1. August in Kraft. Biologiemodellmacher/-innen fertigen anatomische, botanische und zoologische Lehr- und Demonstrationsmodelle sowie medizinische "Übungsphantome", also künstliche Körper, zu Übungszwecken an - nach Vorgaben wissenschaftlicher Expertinnen und Experten.
Die in Deutschland hergestellten Produkte werden weltweit vermarket und kommen überwiegend in Schulen, Universitäten, Ausbildungseinrichtungen und Museen zum Einsatz. Auszubildende lernen alles über die Herstellung der Modelle, das Retuschieren von modellspezifischen Rohlingen, das Verbinden von Modellteilen sowie über deren Zusammenbau zu Modellen. Sie gestalten die Modelle mit verschiedenen Mal- und Auftragetechniken und führen Reparaturarbeiten aus.
Ständige Qualitätskontrollen begleiten den Herstellungsprozess in diesem traditionellen Ausbildungsberuf. Die Herstellung und Reparatur von Modellen erfordert einen hohen Aufwand an spezialisierter und reiner Handarbeit. Bis ins kleinste Detail werden die Modelle und "Übungsphantome" streng in Anlehnung an naturwissenschaftliche Vorgaben in Form, Funktion, Zerlegbarkeit und Ästhetik hergestellt. Dies setzt bei der Fachkraft neben einem ausgeprägten handwerklichen Geschick auch technisches Verständnis sowie gute Biologiekenntnisse voraus.
Das Berufsbild des Biologiemodellmachers/der Biologiemodellmacherin stammt aus dem Jahr 1938. Es gehört somit zu den sogenannten Altberufen und wird seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 1. September 1969 als anerkannt geltender Lehrberuf geführt. Inhalte, Ziele, Dauer und Anforderungen für die modernisierte Ausbildungsordnung wurden mit der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie Fachleuten der Berufsschulen abgestimmt, um eine enge Verknüpfung der betrieblichen Lehrinhalte mit jenen in der Berufsschule zu gewährleisten.
Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe
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