Der Handwerkstag Sachsen-Anhalt macht sich dafür stark, dass Bäckereien ihre Backwaren nach Martin Luther benennen dürfen, ohne abgemahnt zu werden. Im Deutschen Markenblatt wurde am 12. Mai 2017 die Eintragung der Wortmarke „Lutherlaib“ für die Warenklassen „Brotwaren, Backwaren; alle vorgenannten Waren auch zum Toasten, Fertigbacken, tiefgekühlt, gekühlt oder diätisch“ veröffentlicht.
Markeninhaber ist die Lieken Brot- und Backwaren GmbH aus dem niedersächsischen Garrel, die auch Standorte in Sachsen-Anhalt hat (Sandersdorf-Brehna und Weißenfels). „Damit wäre Luther für alle anderen Bäcker weg, hier bestand dringend Handlungsbedarf“, sagt Dr. Andreas Baeckler, Geschäftsführer des Handwerkstages Sachsen-Anhalt und verweist auf eine „größere Zahl von Bäckereien“ im Land, die ein Produkt mit dem Namen Luther unter regionalem Bezug herstellten und nun von einer Abmahnung bedroht seien.
Handwerkstag Sachsen-Anhalt macht sich für Luther-Backwaren stark.
Der Handwerkstag unterstützt deshalb ein Löschungsverfahren für die Wortmarke „Lutherlaib“, das der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden am 16. Mai angeschoben hat. Widerspricht Lieken der Löschung nicht, wird die Marke gelöscht.
Zu beachten ist, dass bis dahin der Markenschutz noch besteht. „Sollte eine Bäckerei eine Abmahnung erhalten und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden, sollte vor Unterzeichnung auf den Löschungsantrag hingewiesen werden. Wir bitten die betroffenen Bäcker, umgehend mit dem Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Kontakt aufzunehmen, um weitere dringend erforderliche juristische Feinheiten zu besprechen“, sagt Dr. Andreas Baeckler und betont: „Luther ist für alle da.“
Bild:
Lucas Cranach d.Ä. (Werkst.) - Porträt des Martin Luther (Lutherhaus Wittenberg).
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