Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat am 27. November 2017 den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufszuschlag für das Jahr 2018 beschlossen. - Im Bild Präsident Harald Herrmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert beim Pressegespräch im Vorfeld der Wintervollversammlung.
Der Erfolgsplan der Handwerkskammer Reutlingen ist ausgeglichen. „Die Aufwendungen in Höhe von rund 14,7 Millionen Euro können erneut vollständig aus Beiträgen, Entgelten, Gebühren und Rücklagen finanziert werden“, freut sich Präsident Harald Herrmann.
Der hohe Finanzbedarf für das Bauprojekt in Tübingen und die Sanierung des Kammergebäudes in Reutlingen prägen den Finanzplan im Wesentlichen. Bis ins Jahr 2019 werden Eigenmittel der Kammer in Höhe von insgesamt 6,77 Mio. Euro für den Neubau des Internats sowie die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungsakademie in Tübingen bereitgestellt.
Erfreulich sei, so Herrmann, dass im Planentwurf keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen seien. Das Projekt wird vom Bund mit einer Anteilsfinanzierung bis zur Höhe von 5,8 Mio. Euro gefördert. Auch beim Land Baden-Württemberg wurde ein Förderantrag gestellt.
Der Beschluss der Vollversammlung zur Beitragserhebung 2018 sieht unverändert einen einheitlichen Grundbeitrag von 170 Euro und einen Zusatzbeitrag wie bisher von ein Prozent aus Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb vor. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages – auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) – beträgt 1.500 Euro. Der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen beläuft sich auf 10.000 Euro. Für juristische Personen wird zum Grundbeitrag ein Zuschlag erhoben.
Foto: Handwerkskammer Reutlingen
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