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Arbeitsmarktzahlen im Dezember 2021 in Hessen - Pollert: „Arbeitsmarkt auf wackeligem Erholungskurs – mehr unternehmerische Freiheit nötig"  - Im Gesamtjahr 2021 waren rund 178.000 Personen arbeitslos, rund 7.000 weniger als 2020. Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember von rund 158.100 auf rund 157.400 gesunken. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist zuletzt um rund 38.600 gegenüber dem Vorjahresmonat gewachsen. Davon profitieren jedoch nicht alle Branchen. „Der Aufschwung am Arbeitsmarkt ist da, aber er ist wackelig. In den vergangenen Monaten musste das verarbeitende Gewerbe als Schlüsselbranche Stellen abbauen, vor allem wegen anhaltender Rohstoff- und Lieferkettenproblemen. Und rund 8.000 hessische Betriebe mit 100.000 Beschäftigten werden immer noch mit Kurzarbeitergeld gestützt. Deshalb ist jetzt sicher keine gute Zeit für arbeitsmarktpolitische Experimente. Leider lässt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zu wenig Gutes und zu viele neue Belastungen erwarten“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. „Statt Unternehmen den dringend benötigten Freiraum zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu lassen, wollen die Ampel-Koalitionäre noch stärkere Belastungen der Wirtschaft durch mehr Umverteilung, höhere Sozialleistungen und Interventionismus. Wenn Schulden und Sozialabgaben steigen ist dies eine Aufschwungsbremse.

Ohne eine florierende Wirtschaft gibt es keinen funktionierenden Sozialstaat. Daher fordern wir von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Sozialabgabenbremse bei 40 Prozent“ so Pollert.
Der VhU-Hauptgeschäftsführer kritisierte die Pläne für einen politischen Mindestlohn von 12 Euro: „Welche Wirkung dieser Lohnschock am Arbeitsmarkt entfalten wird, ist völlig offen. Die eigentlich dringend benötigten Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden jedenfalls geringer. Damit droht die ohnehin schon massiv gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit wieder zu einem Dauerthema des hiesigen Arbeitsmarkts zu werden. Um die Folgen abzumildern, darf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro nicht vor dem 1.1.2023 kommen.“

Arbeitsmarktpolitisch gefährlich sind auch die Pläne der neuen Regierung, in der Grundsicherung den Vermittlungsvorrang abzuschaffen, die Vermögensprüfung in den ersten zwei Jahren auszusetzen und das Schonvermögen zu erhöhen. Dies ist nichts anderes als der schleichende Übergang zu einem bedürftigkeitsunabhängigen Grundeinkommen. Wir fordern eine Beibehaltung des Grundsatzes des ‚Förderns und Forderns‘, damit nur die staatliche Hilfe erhalten, die sie wirklich brauchen. Eine verbesserte Anrechnung von Hinzuverdiensten und die Einführung von Bagatellgrenzen, die Jobcenter von Bürokratie entlasten, begrüßen wir dagegen ausdrücklich“, sagte Pollert.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt


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