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13.01.2023 - Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (l.) und IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Fachkräfte dringend gesucht: Beratung für Unternehmen aus einer Hand - Die IHK Nürnberg für Mittelfranken berät ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung und insbesondere zum sogenannten „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“. Dazu hat sie den „IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte“ (FiF) gegründet. Der Firmenservice hat seit 2019 mit verschiedenen Kommunen Kooperationsvereinbarungen geschlossen, um Unternehmen gemeinsam zu beraten. Neben Nürnberg gibt es solche Vereinbarungen auch im Nürnberger Land, in Stadt und Landkreis Fürth, der Stadt Erlangen und im Landkreis Roth. Am Freitag, 13. Januar wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der IHK und der Stadt Nürnberg ohne Befristung verlängert. Immer mehr Unternehmen in Mittelfranken suchen dringend Fachpersonal. Nach den Themen Energie und Inflation ist der Fachkräftemangel eines der größten Probleme der mittelfränkischen IHK-Betriebe. Diese richten bei der Personalsuche den Blick auch ins Ausland und werden dabei vom IHK-Firmenservice unterstützt. Durch die Kooperation mit den Ausländerbehörden kann der Firmenservice den Unternehmen Beratung aus einer Hand anbieten. 

„Wir freuen uns sehr darüber, dass die Stadt Nürnberg gemeinsam mit uns dazu beiträgt, die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft für die Betriebe ein Stück weit zu vereinfachen“, so Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg für Mittelfranken. „Trotz der Corona-Pandemie konnten wir in den letzten drei Jahren über 300 Unternehmen beraten und so die Einstellung ausländischer Fachkräfte erleichtern.“

„Die IHK als ‚natürlicher‘ Ansprechpartner für die Unternehmen entlastet uns als Stadtverwaltung, indem sie als ‚Front Desk‘ fungiert und die Anliegen der Unternehmen ins richtige Format bringt – die Ausländerbehörde kann sich damit voll auf ihre rechtliche Arbeit konzentrieren und ihren gesetzlichen Auftrag gezielt erfüllen. Eine klassische Win-win-Situation“, erklärt hierzu Oberbürgermeister Marcus König.

Was ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft trat, bietet Unternehmen erweiterte Möglichkeiten, Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und Nicht-EWR-Staaten zu rekrutieren. Eingeführt wurde damit auch ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Dadurch können Personen aus Drittstaaten das erforderliche Visum schneller erhalten. Beschleunigt werden sowohl die Anerkennung des ausländischen Abschlusses als auch die Terminvergabe und Visumsausstellung bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland.

Ziel ist es, für die Unternehmen und Fachkräfte eine schnelle und transparente Abwicklung sowie eine hohe Planbarkeit der aufenthaltsrechtlichen Prozesse zu erreichen. Die Stadt Nürnberg will durch die Kooperation den Bearbeitungsprozess effizienter machen. Die IHK übernimmt im Rahmen dieser Kooperation im engen Austausch mit der Ausländerbehörde die Beratung der Unternehmen.

Wie läuft die Beratung für Unternehmen ab?

Die Ausländerbehörde weist auf die Beratung durch die IHK hin. Die IHK berät binnen drei Tagen nach Anfrage die Unternehmen darüber,

·         ob das beschleunigte Verfahren Anwendung finden kann,

  • wie das Verfahren abläuft,
  • was es kostet,

·         wie die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erreicht werden kann.

Die IHK führt alle für das Vorhaben notwendigen Unterlagen zusammen und füllt gemeinsam mit dem Unternehmen die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus, um die Zustimmung der Bundesagentur einzuholen. Die gesammelten notwendigen Unterlagen gehen dann direkt von der IHK an die Ausländerbehörde.

IHK Nürnberg für Mittelfranken

Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Postanschrift: 90331 Nürnberg

 


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