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Mehr Englisch, mehr Sicherheit, mehr Service - Die beiden kaufmännischen Ausbildungsberufe im Luftverkehr - "Luftverkehrskaufleute" und "Servicekaufleute im Luftverkehr" - starten neu durch. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildungen grundlegend modernisiert. Sie bilden nun eine Berufsgruppe, bleiben aber eigenständig.

Erhebliche Änderungen gibt es insbesondere bei den Luftverkehrskaufleuten: Ihre Tätigkeiten beziehen sich mit modernisierten Ausbildungsinhalten weiterhin auf das kaufmännische "Back-office", wie Controlling, Marketing, Vertrieb, Einkauf und Personal. Jedoch wird auch der Steuerung rund um die Terminalprozesse Rechnung getragen. Die Ausbildung der Servicekaufleute im Luftverkehr zielt dagegen in erster Linie auf Kundenberatung und Serviceorientierung ab. So ermitteln sie für Kunden Flugpreise, verkaufen Flugscheine oder schreiben diese um, nehmen Erstattungen vor und bieten diverse Zusatzleistungen an.

 

In beiden Ausbildungen erhalten künftig Englischkenntnisse eine zentrale Bedeutung. Dies wird in den modernisierten Ausbildungsordnungen ausdrücklich thematisiert. Daneben gibt es eine stärkere Betonung von Luftsicherheitsaspekten, zum Beispiel durch veränderte Vorgaben zur betrieblichen Sicherheit und zur Abwehr äußerer Gefahren. Auch die Prüfungsanforderungen ändern sich: So gilt bei den Luftverkehrskaufleuten künftig die gestreckte Abschlussprüfung - mit abschlussrelevanten Prüfungen bereits in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres. Servicekaufleute im Luftverkehr behalten hingegen die klassische Form von Zwischen- und Abschlussprüfung bei, da sich diese hier in der Vergangenheit gut bewährt hat.

 

Der Neuordnung vorgeschaltet war eine Evaluation mit Fallstudien und einer Telefonbefragung von betrieblichen Experten zu Aufgaben, Einsatzgebieten, Tätigkeitsfeldern und Überschneidungen beider Berufe. Den Empfehlungen folgend bleibt die Struktur der beiden Ausbildungen mit ihren unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Tätigkeitsinhalten erhalten. Sie bilden künftig aber eine Berufsgruppe, mit der Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung von mindestens einem Jahr. Grund hierfür waren unter anderem die geringen Ausbildungszahlen: Bei den Luftverkehrskaufleuten gab es 2015 lediglich 54 Neuabschlüsse, bei den Servicekaufleuten im Luftverkehr waren es bei rückläufiger Tendenz 60 neue Verträge. Dies soll sich nach der grundlegenden Novellierung ändern: Die Modernisierung macht beide Berufe wieder zeitgemäßer und attraktiver.

 

Nach der Ausbildung bieten die kaufmännischen Luftverkehrsberufe verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, beispielsweise zum/zur Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik, Fachwirt/-in für Personenverkehr und Mobilität oder Tourismusfachwirt/-in.

 

Die jetzt modernisierten Ausbildungsordnungen für den betrieblichen Teil und die darauf abgestimmten Rahmenlehrpläne für den schulischen Teil der Ausbildungen treten zum 1. August 2017 in Kraft und lösen die bestehenden Ausbildungsregelungen ab.

 

Zu den neuen Verordnungen wird es voraussichtlich im Sommer Umsetzungshilfen in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" geben. Die Berufsprofile liegen künftig in einer EUROPASS-Zeugniserläuterung in deutscher, englischer und französischer Sprache vor und helfen den ausgebildeten Fachkräften bei einer euro-paweiten beruflichen Verwirklichung.

Die Ausbildungen werden im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveaustufe 4 verortet. Diese Einordnung hilft Fachkräften und ausländischen Arbeitgebern bei der Bewertung der Qualität der Ausbildung im Rahmen von Bewerbungsverfahren.

 

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe-2017

 Foto: AIRBUS Operations GmbH

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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