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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegeberufe - Brossardt: „Mehr Durchlässigkeit kann zur Fachkräftesicherung beitragen“. -Mit dem neuen Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die dreijährige, generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann wird eingeführt.

Generalistische Ausbildung für Pflegeberufe ab 1. Januar 2020

„Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflegeversorgung ist eine gesellschaftspolitisch bedeutsame Aufgabe. Durch die Reform und die Modernisierung der Ausbildungsinhalte soll die Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen erhöht werden. Dies kann aus unserer Sicht einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in diesem Bereich leisten. Die Wirksamkeit der Neuausrichtung muss sich aber erst noch in der Praxis zeigen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

In der dreijährigen schulischen und praktischen Ausbildung werden Kompetenzen für die Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen vermittelt. Damit stehen den Auszubildenden weitere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus haben Auszubildende mit Vertiefung im Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege die Möglichkeit, sich im dritten Ausbildungsjahr zum Altenpfleger/-in oder Kinderpfleger/-in zu spezialisieren.

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