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Ausgangssperren, Homeoffice, Kurzarbeit und Kreditanträge: Das Coronavirus sorgt bei den Wirtschafts-Unternehmen weltweit für schwere Symptome. Welche Fragen und rechtlichen Bedenken auf die Unternehmen einprasseln, das beschreibt Wirtschaftsrecht-Professor Dr. Bernd Geier von der SRH Hochschule Heidelberg. - Liquiditätsplanung und Risikomanagement stehen an erster Stelle der Wirtschaftsunternehmen weltweit. Sie bereiten sich mit Hochdruck auf die kommenden, schwierigen Wochen vor. Die im Infektionsschutzgesetz veranlassten Maßnahmen erreichen Grenzen, die gestern noch undenkbar waren. Unternehmen müssen dringend ihre Notfallpläne auch für die drohenden Ausgangssperren prüfen. Daneben drängen auch Vertragsfragen. Können Verträge gekündigt werden? Wie ist mit Leistungsstörungen, insbesondere in den Lieferketten, umzugehen? Besteht Versicherungsschutz? Solche Fragen halten das Management häufig bis tief in die Nacht beschäftigt. Täglich muss die Lage neu bewertet werden. 


Welche Fragestellungen bringt das Home-Office mit sich?
Home-Office und die gegebenenfalls kommenden Ausgangssperren stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie müssen klären, ob die Mitarbeiter über zu Hause über die erforderliche Infrastruktur verfügen und ob Anrufe überhaupt auf private Telefone umgeleitet werden können und dürfen. Wie wird der Datenschutz in der Privatwohnung sichergestellt? Wo enden Direktionsrechte des Arbeitsgebers? Ist der Betriebsrat vorab einzubinden? Ist die einseitige Anordnung von Home-Office zulässig und, falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Notfallteams werden gebildet, die zusammen mit Betriebsrat, Datenschutz- und Compliance-Beauftragten sowie HR praktische Antworten auf diese komplexen Fragestellungen finden.


Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Corona-Krise?
Auch rechtlich sind die Wirkungen der aktuellen und kommenden Maßnahmen in ihrer Komplexität nicht zu unterschätzen. Häufig wird einfach behauptet, man könne nunmehr vom Vertrag zurücktreten. Das trifft jedoch nicht immer zu. Entscheidend ist nicht nur der Vertragsinhalt, sondern auch, wie die Verbotsmaßnahme konkret ausgestaltet sind - hier liegen sowohl nach Bundesland als auch gegebenenfalls nach Stadt Unterschiede vor. Entscheidend kann zum Beispiel sein, für wie lange die Anordnung aktuell erlassen wurde. Häufig wird man feststellen, dass gegebenenfalls nur eine sogenannte "vorübergehende rechtliche Unmöglichkeit" vorliegt, deren Behandlung in der Rechtswissenschaft höchst umstritten ist. 

SRH Hochschule Heidelberg
Als eine der ältesten und bundesweit größten privaten Hochschulen bietet die SRH Hochschule Heidelberg 32 innovative Studiengänge in den Bereichen Informatik, Medien und Design, Wirtschaft, Ingenieurwesen und Architektur, Sozial-, Rechts- und Therapiewissenschaften sowie Psychologie an. Die SRH Hochschule Heidelberg steht für innovative Lehre: Das deutschlandweit einzigartige Studienmodell, das CORE-Prinzip (Competence Oriented Research and Education), wurde 2018 vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft und der Volkswagenstiftung mit dem Genius Loci-Preis für Lehrexzellenz ausgezeichnet. Rund 3.400 Studierende bereiten sich an den Standorten Heidelberg und Calw kompetenzorientiert auf ihr Berufsleben vor. Neben sechs Fakultäten zählen auch die Heidelberger Akademie für Psychotherapie (HAP), das Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung und Personalentwicklung (IWP) sowie ein hochschuleigenes Forschungsinstitut und das Gründer-Institut zur Hochschule dazu. Die SRH Hochschule Heidelberg ist staatlich anerkannt und wurde vom Wissenschaftsrat akkreditiert. Sie ist Teil eines starken Netzwerks von insgesamt acht SRH Hochschulen in Berlin, Gera, Hamm, Heidelberg, Riedlingen und in Paraguay sowie der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden/Oestrich-Winkel. Gesellschafterin ist die SRH Higher Education GmbH.
 


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