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Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland. Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr starten am 1. August deshalb wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden. -  Die Erste Förderrichtlinie enthält: 1. Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen, 2. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und 3. Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen. - 

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Und Deutschland braucht diese gut qualifizierten Fachkräfte. Eine gute Ausbildung ist zugleich der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Mir ist wichtig, dass junge Menschen trotz der Corona-Krise eine Ausbildung machen können. Mit dem Schutzschirm für Ausbildung unterstützt die Bundesregierung Unternehmen mit insgesamt 500 Millionen Euro dabei, jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, fördern wir beispielsweise mit 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz. Wer das Ausbildungsniveau steigert, erhält 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Azubi. So helfen wir mit, dass die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise wird.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Junge Menschen brauchen auch in Zeiten der Pandemie gute Ausbildungschancen und eine verlässliche Perspektive für ihre berufliche Zukunft. Das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ leistet hierzu einen wichtigen Beitrag: Junge Menschen sollen auch im Ausbildungsjahr 2020/2021 eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen oder erfolgreich abschließen können. Hierfür stellt die Bundesregierung mit einer ersten Förderrichtlinie 410 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wichtiges Instrument ist die Übernahmeprämie: Auszubildende, deren Ausbildungsbetriebe Corona-bedingt Insolvenz anmelden mussten, erhalten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Die Prämie ist zugleich ein Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen weiter auszubilden. Denn damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht, sind gut ausgebildete Fachkräfte entscheidend.“

Daniel Terzenbach, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit: „Die Ausbildungsprämie kann dazu beitragen, einen ‚Ausbildungsjahrgang Corona‘ zu verhindern. Wir unterstützen dies, indem wir unter anderem die Auszahlung an die Betriebe organisieren. Vor allem aber wollen wir alles dafür tun, dass Betriebe und Bewerber auch in diesen unsicheren Zeiten zueinanderfinden.“

Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab der kommenden Woche auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.

 

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Strasse 104

 

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