News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

 


Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in ganz Deutschland erhalten von diesem Tag an ein und dieselben Tariflöhne. Die vierte und letzte Stufe des laufenden Tarifvertrags (Laufzeit Januar 2018 bis -Dezember 2020) sieht zum heutigen 1. Dezember die finale Angleichung vor. Damit erhöhen sich die allgemeinverbindlichen Branchemindestlöhne in Ostdeutschland um knapp 2,4 Prozent auf 10,80 € (Lohngruppe 1) bzw. um gut 4,4 Prozent auf 14,10 € (Lohngruppe 2). "Mit der Angleichung zwischen Ost und West gehören wir mit zu den tarifpolitischen Vorreitern innerhalb des gesamten Handwerks", so Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks. "Unser Dank geht an die ostdeutschen Unternehmen, die für die gemeinsame Sache an ihre wirtschaftliche Schmerzgrenze gegangen sind." Insgesamt belaufen sich die Tariflohnsteigerungen von 2018 bis 2020 im Osten auf rund 19,3 Prozent (Lohngruppe 1) bzw. knapp 22,3 Prozent (Lohngruppe 6).

Nach der Extra-Lohnstufe zum 1.12.2020 im Osten greift zum 1.1.2021 der neue, bundesweit geltende Tarifvertrag. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn steigt demnach in den kommenden drei Jahren um insgesamt 10,7 Prozent auf 12 Euro (Lohngruppe 1) bzw. um 7,6 Prozent auf 15,20 Euro (Lohngruppe 6).

foto Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Jägerstraße 5
10117 Berlin