Zum Januar 2021 tritt die erste Stufe des neuen dreijährigen Tarifvertrags in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in Kraft: Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der Einstiegslohngruppe steigt demnach um 2,9 Prozent auf 11,11 €. Bis Laufzeitende 2023 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Tariflohnsteigerungen von insgesamt 10,7 Prozent geeinigt, die Einstiegslöhne liegen dann bei 12 Euro. Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst und für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), steigt auf 14,45 €. Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt es mit dem neuen Tarifvertrag nicht mehr.
Die Tariflöhne in der Gebäudereinigung setzen sich weiter deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum 1.1.2021 auf 9,50 € steigt. Der Abstand zu den tariflichen Einstiegslöhnen im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt rund 17 Prozent. Im Kampf um den Fachkräfte-Nachwuchs bietet das Handwerk mit steigenden Ausbildungsvergütungen von 810 €, 945 € und 1100 € je nach Lehrjahr attraktive Konditionen. Azubis und Gesellen bieten sich in der Gebäudereinigung weiterhin beste Karriere-, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Jägerstraße 5
10117 Berlin