Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 endet, können bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung beantragen.
Neben überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule (einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern), müssen auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen. Daher ist dem Antrag zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beizufügen.
Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2021 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden.
Das Antragsformular ist auf der Homepage (https://www.hwk-mannheim.de/artikel/formulare-und-downloads-65,727,4228.html) abgelegt.
Handwerkskammer Mannheim
Rhein-Neckar-Odenwald
B1, 1-2
68159 Mannheim