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„Das Symposium zu Fragen am Lebensende war ein Beispiel für eine weltoffene und vorurteilsfreie Diskussion. Es war ein Meilenstein für die Ärzteschaft und ein Schritt voran für die katholische Kirche.“ So bewertet Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das Regionaltreffen des Weltärztebundes, das am 16. und 17. November 2017 im Vatikan stattgefunden hat. „Wir haben mit großem Ernst darüber diskutiert, ob es sich bei Euthanasie oder assistiertem Suizid um ärztliche Aufgaben handeln kann und ob sich Kollegen, die sich zu diesen Verfahren bekennen, unethisch handeln“, so Montgomery weiter. Die Debatte habe die ganze Bandbreite der Sichtweisen aufgezeigt.

Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Ärzteschaft Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Nur eine kleine Gruppe vertrete in dieser Frage eine andere Meinung, aber das gehöre zum Wesen liberaler Gesellschaften.  „Einigkeit herrscht allerdings darüber, dass die Palliativmedizin weltweit gestärkt werden und allen Menschen zur Verfügung stehen muss“, betonte er. Ebenso unstrittig sei, dass Verfahren der Euthanasie niemals als kostensparende Varianten eingesetzt werden dürften, um teure Therapien zu vermeiden.

Montgomery begrüßte, dass Papst Franziskus in seinem Grußwort zu der Konferenz Euthanasie klar abgelehnt, sich aber gleichzeitig dagegen gewandt hat, einen offensichtlichen Sterbevorgang durch lebenserhaltende Maßnahmen zu verlängern. „Ich sehe hier gute Ansatzmöglichkeiten für eine weitere vertiefte Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und katholischer Kirche“, sagte Montgomery.

Papst Franziskus hatte ausgeführt, dass es moralisch vertretbar sei, auf Therapien zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. „Dabei steht der Patient an erster Stelle“, heißt es in der Erklärung des Papstes. Der Patient habe das Recht, gemeinsam mit den behandelnden Ärzten die vorgeschlagenen Maßnahmen einzuschätzen und ihre Verhältnismäßigkeit zu beurteilen. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann.

Der BÄK-Präsident hob hervor, dass diese Haltung den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung entspreche. Darin wird ausgeführt, dass es Situationen geben kann, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sind. Der Arzt hat dann für eine Basisbetreuung zu sorgen. Dazu gehören unter anderem menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.

Im Rahmen des zweitägigen europäischen Regionaltreffens hatten der Weltärztebund, die Päpstliche Akademie für das Leben und die Bundesärztekammer Juristen, Ethiker, Theologen und Philosophen aus ganz Europa in den Vatikan eingeladen, um über Fragen zur ärztlichen Begleitung von Menschen an ihrem Lebensende zu diskutieren. Das nächste Regionaltreffen zu dem Thema ist für Anfang 2018 in Nigeria geplant. Zuvor hatten bereits Konferenzen in Tokio und Rio de Janeiro stattgefunden.

Link Video-Interview Montgomery
https://youtu.be/AyMUIqkG9Po


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