Formaldehyd aus Haarglättungsprodukten kann Asthma auslösen. In der EU ist der Wirkstoff nicht zulässig, Produkte aus dem Ausland oder Internet können trotzdem Formaldehyd enthalten. Anwender sollten die Angaben zu den Inhaltsstoffen genau prüfen. Bestimmte Inhaltsstoffe bergen ein höheres Risiko, Allergien auszulösen, als andere. Daher werden verschiedenste Stoffe auf ihr allergieauslösendes Potenzial hin untersucht. Wird festgestellt, dass bestimmte Stoffe Allergien auslösen, gibt es Regeln, in welchen Konzentrationen und worin diese Stoffe enthalten sein dürfen. Oft wird im Umgang mit solchen Stoffen empfohlen, den Kontakt mit der Haut zu vermeiden oder die Stoffe nicht einzuatmen.
Durch Reizung und Sensibilisierung kann eine Allergie ausgelöst werden. Kommen Betroffene erneut in Kontakt mit dem jeweiligen Stoff, kommt es zu allergischen Reaktionen. Neben Hautausschlägen oder einem allergischen Schnupfen kann auch Asthma die Folge sein. Ein solcher Stoff ist Formaldehyd. Bei unsachgemäßer Anwendung kann Formaldehyd Allergien und Reizungen von Haut, Atemwegen und Augen auslösen. Außerdem gilt der Stoff in hohen Konzentrationen inzwischen als krebserregend. Daher gibt es für die vielfältigen Verwendungen von Formaldehyd im Alltag klare Grenzwerte, die nicht überschritten werden sollten.
Asthma durch formaldehydhaltige Haarglättungsprodukte?
Wissenschaftler aus den USA berichten von zwei Fällen von Friseuren, die vermutlich durch Haarglättungsprodukte, die Formaldehyd enthalten, Asthma entwickelten. Es wurde bereits in anderen Bereichen beobachtet, dass Formaldehyd Asthma auslösen kann. Die Forscher untersuchten die Fälle genauer und schauten sich die Literatur zu Asthma durch Formaldehyd an.
Dampf beim Haareglätten enthält freies Formaldehyd, das die Atemwege reizt
Formaldehydhaltige Haarglättungsprodukte werden eingesetzt, um naturkrauses Haar dauerhaft zu glätten. Das Haarglättungsmittel wird auf die Haare aufgetragen und einwirken gelassen. Das Formaldehyd dient dabei einer neuen Vernetzung der geglätteten Haarstruktur, damit die Haare diese Form behalten. Nach der Einwirkzeit werden die Haare mit einem Glätteisen geglättet. Der dabei entstehende Dampf enthält bei formaldehydhaltigen Haarglättungsprodukten eben auch Formaldehyd, das so von Friseur und Kunden eingeatmet wird.
Hohes Asthmarisiko in Salons, die solche formaldehydhaltigen Produkte einsetzen
Die Ergebnisse der US-amerikanischen Wissenschaftler deuten darauf hin, dass beide Friseure tatsächlich durch den wiederholten Kontakt zu Formaldehyd in Haarglättungsprodukten Asthma entwickelten und solche Haarglättungsmethoden in ihrer Umgebung nicht mehr vertragen. Die Wissenschaftler fassen zusammen, dass formaldehydhaltige Haarglättungsprodukte Quellen für einen wiederholten Kontakt mit Formaldehyd sein können und das Risiko, Asthma zu entwickeln, in Salons, die diese Produkte anwenden, hoch ist.
Produkte aus dem Ausland oder Internet enthalten trotzdem Formaldehyd
In der EU sind formaldehydhaltige Haarglättungsmittel nicht zugelassen. Formaldehyd darf in der Europäischen Union als Wirkstoff in der Kosmetik nur in Nagelhärtern (max. 5 %) und als Konservierungsmittel in Kosmetik (max. 0,2 %) eingesetzt werden. Ab einem Gehalt von 0,05 % muss das Produkt als formaldehydhaltig gekennzeichnet werden. In anderen Bereichen gelten andere Richtwerte. Trotzdem berichtete das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits 2010 davon, dass solche Haarglättungsmittel auch in deutschen Friseursalons und in privaten Haushalten zum Einsatz kommen. Über das Internet oder durch Direktimport lassen sich solche Produkte aus dem Ausland beziehen – ohne das klar ist, dass diese Produkte die Gesundheit der Anwender schädigen können. In Baden-Württemberg waren Haarglättungsprodukte aufgefallen, die 1,7 bis 1,8 % Formaldehyd enthielten.
Formaldehyd kann auch unter anderem Namen in den Inhaltsstoffen auftauchen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfahl daher schon 2010, Friseursalons möglicherweise auf den Einsatz formaldehydhaltiger Haarglättungsprodukte zu kontrollieren und rät Verbrauchern dringend vom Hausgebrauch solcher Produkte ab. Nach Beschwerden hat auch die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA im September 2018 zu formaldehydhaltigen Haarglättungsprodukten Stellung genommen. Grundsätzlich fallen diese nicht in den Bereich der Behörde, da sie als Kosmetika nicht durch die FDA kontrolliert oder zugelassen werden. Die zuständige Behörde hatte bereits 2011 eine Warnung herausgegeben, vor allem da manche der beanstandeten Produkte als „formaldehydfrei“ gekennzeichnet waren. Auch die FDA rät in ihrer Stellungnahme vom Gebrauch solcher Haarglättungsmittel ab und weist darauf hin, dass Formaldehyd in den Inhaltsstoffen auch als Formalin oder Methylenglycol bezeichnet werden kann. Weitere Begriffe können Methylenoxid, Paraform, formic aldehyd, Methanal, Oxomethanal, Oxymethylen oder die CAS-Nummer 50-00-0 sein. Auch Produkte, die Timonacinsäure (auch timonacic acid oder thiazolidinecarboxylic acid) enthalten, können beim Haareglätten Formaldehyd freisetzen. Produkte ohne detaillierte Angabe von Inhaltsstoffen sollten ebenfalls nicht gekauft werden.
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