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Ab Freitag, 15. Mai, dürfen auch Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bars, Diskotheken und reine Schankwirtschaften bleiben allerdings weiter geschlossen. Welche Auflagen Restaurants und Cafes beachten müssen, finden Sie hier:

Öffnung des Gastgewerbes  - sicher und verantwortlich unter den Bedingungen von COVID 19

Ab  dem 15.  Mai  2020  dürfen Gaststätten  mit  eigener  Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wieder öffnen:

•Öffnungszeiten von 6-22 Uhr•Mindestabstand zwischen bestuhlten Tischen von 1,50 Meter

•Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden •Reine Schankwirtschaften bleiben geschlossen

•Über  Reservierungssysteme  o.Ä.  ist  eine Informationsmöglichkeit  zur Nachverfolgung dringlich empfohlen

•Betriebskantinen   dürfen   auch   ab   dem   15.   Mai   2020   für nichtbetriebsangehörige Gäste öffnen

Ab  dem 25.  Mai  2020  sind  touristische  Übernachtungen  in Hotels  unter bestimmten Auflagen wieder möglich:

•Regelungen für den Gastronomiebereich analog zu den Gaststätten

•Spa-   und   Wellnessbereiche (bis   auf   Kosmetikstudios)   bleiben geschlossen 

Folgende neue  Kontaktbeschränkungen  gelten  übergeordnet  immer: 

Der Aufenthalt  im  öffentlichen  Raum  ist  nur  allein,  im  Kreise  der  Ehe-  oder Lebenspartnerinnen   und   -partner,   der   Angehörigen   des   eigenen Haushalts  und  der  Personen,  für  die  ein  Sorge-  und  Umgangsrecht besteht  sowie zusätzlich  mit  weiteren  haushaltsfremden  Personen  aus einem  Haushalt  gestattet. 

Zu  den  weiteren  haushaltsfremden  Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die Umstände dies zulassen.

Ab dem 25. Mai 2020 sind gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten im Freien wieder möglich

als PDF hier

 

IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
https://www.ihk-berlin.de