Ab Freitag, 15. Mai, dürfen auch Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bars, Diskotheken und reine Schankwirtschaften bleiben allerdings weiter geschlossen. Welche Auflagen Restaurants und Cafes beachten müssen, finden Sie hier:
Öffnung des Gastgewerbes - sicher und verantwortlich unter den Bedingungen von COVID 19
Ab dem 15. Mai 2020 dürfen Gaststätten mit eigener Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wieder öffnen:
•Öffnungszeiten von 6-22 Uhr•Mindestabstand zwischen bestuhlten Tischen von 1,50 Meter
•Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden •Reine Schankwirtschaften bleiben geschlossen
•Über Reservierungssysteme o.Ä. ist eine Informationsmöglichkeit zur Nachverfolgung dringlich empfohlen
•Betriebskantinen dürfen auch ab dem 15. Mai 2020 für nichtbetriebsangehörige Gäste öffnen
Ab dem 25. Mai 2020 sind touristische Übernachtungen in Hotels unter bestimmten Auflagen wieder möglich:
•Regelungen für den Gastronomiebereich analog zu den Gaststätten
•Spa- und Wellnessbereiche (bis auf Kosmetikstudios) bleiben geschlossen
Folgende neue Kontaktbeschränkungen gelten übergeordnet immer:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, der Angehörigen des eigenen Haushalts und der Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht sowie zusätzlich mit weiteren haushaltsfremden Personen aus einem Haushalt gestattet.
Zu den weiteren haushaltsfremden Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die Umstände dies zulassen.
Ab dem 25. Mai 2020 sind gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten im Freien wieder möglich
IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
https://www.ihk-berlin.de