Brossardt: „Anpassung an die Zeit der Digitalisierung, Globalisierung und Individualisierung“ . -Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert in ihrem Positionspapier ein modernes Arbeitsrecht für die moderne Arbeitswelt. „Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Wenn es aber die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und den Arbeitnehmern nicht genügend Flexibilität bietet, wirkt es kontraproduktiv. Das Arbeitsrecht der Zukunft muss sich daher den Herausforderungen der Digitalisierung, Globalisierung und Individualisierung stellen. Es muss zudem die konjunkturelle Volatilität mit einbeziehen und die Tarifautonomie sichern“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw verweist in ihrem Papier darauf, dass das Arbeitsrecht die Möglichkeiten, die sich aus den fließenden Grenzen zwischen beruflichem und privatem Bereich ergeben, nur unzureichend abbildet. Die vbw fordert daher eine größere Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit. Brossardt: „Statt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden zu begrenzen, müssen wir zu einer wochenbezogenen Betrachtung der Arbeitszeit kommen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhephase von 11 Stunden ist nicht mehr zeitgemäß.“ Der Hauptgeschäftsführer betont, dass es der vbw insgesamt um eine Flexibilisierung und nicht eine Verlängerung der Arbeitszeit geht.
Die vbw fordert zudem ein modernes Kündigungsschutzrecht, mit dem Beschäftigungsaufbau und sozialer Schutz in Einklang gebracht werden. „Hierfür brauchen wir rechtssichere Regelungen, unter anderem durch Einführung einer echten Abfindungsoption“, so Brossardt. Um das Gesetz anwenden zu können, soll außerdem ein Arbeitnehmer länger als bisher einem Betrieb angehören müssen und der Schwellenwert der Zahl an Arbeitnehmern im Betrieb erhöht werden.
Die vbw warnt davor, die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund in Frage zu stellen. „Befristungen sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen. Arbeitnehmern ermöglicht ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz. Wir fordern daher, dass eine Befristung bei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein muss“, so Brossardt.
Um die Tarifautonomie zu erhalten, ruft die vbw den Staat auf, von weiteren Mindestarbeitsbedingungen, etwa durch eine Mindestausbildungsvergütung, abzusehen. Brossardt: „Außerdem muss das Arbeitskampfrecht, das nahezu ausschließlich auf Rechtsprechung fußt, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden."
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