IHK startet Onlineumfrage: Hunderte Euro für eine vergessene Textzeile – ein Fehler im Impressum auf der Internetseite kann zum Beispiel für einen Onlineshop richtig teuer werden – dann nämlich, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. „Grundsätzlich können Abmahnungen ein sinnvolles Instrument sein“, meint Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Der Markt selbst könne so gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße schnell, unbürokratisch und ohne aufwendige Gerichtsverfahren vorgehen. „Allerdings haben hier mehr und mehr dubiose Glücksritter ein unseriöses Geschäftsmodell für sich entdeckt“, so Jähner. Immer mehr Firmen seien bedroht. Mit einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen ermittelt die IHK derzeit, wie stark die Firmen in der Region betroffen sind.
Die IHK will dem Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben und den Prozess einer gesetzlichen Regelung mit voranbringen helfen. Ein Entwurf, den das Bundesjustizministerium kürzlich vorgelegt hat, schließt Datenschutzverstöße nicht ausdrücklich als Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Die Diskussion, die sich daran entzündet hat, lähmt seither den weiteren Fortgang. „Konkrete Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis dürften die bisherige juristische Diskussion zielgerichtet bereichern“, erläutert Jähner. Unternehmer aus dem Süden Sachsen-Anhalts können sich online an der Befragung beteiligen, wenn sie unter www.halle.ihk.de die Nummer 4280742 im Suchfeld eingeben.
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
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