Zahl der Sanktionen gesunken  Meldeversäumnisse häufigster Grund. Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 gesunken. Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.
• Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken
• Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt
• Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung
Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Beim ersten Pflichtverstoß müssen Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass der Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfällt. Sind die Leistungsberechtigten jünger als 25 Jahre, wird die Regelleistung zu 100 Prozent gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden auch die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen.
Monatliche Sanktionsquote bleibt bei rund drei Prozent  Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt Pro Monat waren durchschnittlich 3,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Im gesamten Jahr 2018 hatten insgesamt 441.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens einmal eine Sanktion. Die Zahl der festgestellten Sanktionen und die Anzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten ist nicht identisch, da teilweise dieselbe Person mehrfach sanktioniert wurde. Bezogen auf das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Leistung wegen mindestens eines Verstoßes gemindert. Beide Zahlen zeigen aber: Über 90 Prozent der Leistungsempfänger bleiben von Sanktionen unberührt.
Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen
Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete gekürzt werden. „Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern.“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.
Hintergrund – monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote Die monatliche Sanktionsquote (3,2 Prozent) und die jährliche Sanktionsverlaufsquote (8,5 Prozent) drücken unterschiedliche Aspekte aus. Die monatliche Sanktionsquote gibt Auskunft darüber, wie viele Leistungsberechtigte zu einem Stichtag im konkreten Monat sanktioniert waren. Diese Zahl lässt sich für jedes Jobcenter ausweisen und nach Personengruppen differenzieren. Sie erlaubt eine differenzierte Analyse darüber, welche Rolle Sanktionen in einem Jobcenter spielen.
Bei der jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Diese Zahl lässt sich bisher nur auf Bundesebene ausweisen. Diese Zahl ist zwangsläufig höher, da im Verlauf eines Jahres in Summe mehr Personen mit einer Sanktion gezählt werden als durchschnittlich zu einem Stichtag im Monat.
Zum Vergleich ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Betrachtet man die Zahl von erteilten Strafmandaten wegen Falschparkens in einer Stadt im Durchschnitt eines Monats, wird diese immer geringer sein als die Summe aller erteilten „Knöllchen“ in derselben Stadt im gesamten Jahr.
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg