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Arbeitsministerin Schreyer: „Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern, wenn dabei ein paar Regeln beachtet werden"- Für Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer sind die kommenden Sommerferien eine gute Möglichkeit, um sich mit einem Ferienjob beim Handwerk, dem Handel oder im produzierenden Gewerbe etwas dazu zu verdienen. „Bei einem Ferienjob erhalten Jugendliche einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag. Gleichzeitig sammeln sie praktische Erfahrung für ihre persönliche Entwicklung. Dies kann später auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz nützlich sein“, so die Ministerin.

Ferienjob – worauf man achten muss!

Bei der Wahl des Ferienjobs gibt es aber ein paar Regeln zu beachten, denn Schüler dürfen nicht jeden Job machen. „Sicherheit und Gesundheit der jungen Menschen gehen immer vor. Dafür haben wir die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Deshalb ist Arbeit, die zu früh beginnt, zu lange dauert oder zu schwer ist, ungeeignet als Ferienjob“, erklärt Schreyer.

Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schüler (in Bayern nach 9 Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband-     oder Akkordarbeit sind jedoch nicht erlaubt.

Für Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.

Das Wochenende ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz finden Sie unter:

www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz.

Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797  München

Dort steht auch die Broschüre „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung" kostenlos zum Download zur Verfügung.