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Am 26. September 2019 wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung der umstrittenen Marke "Black Friday" verhandeln (Aktenzeichen: 30 W (pat) 26/18). Vertreter von Black-Friday.de werden dem Gericht in der Verhandlung nochmals ihre Überzeugung darlegen, dass es sich bei dem Begriff "Black Friday" um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung handelt, der jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Black-Friday.de ist zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht die Löschung der Marke bestätigen wird.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum deutsche Unternehmen zum Black Friday, dem bekannten Sonderverkaufstag aus den USA, meist kreative Bezeichungen wie "Black Price-Day", "Black Fri-Yay", "Red Friday" oder "Black Freudays" für Ihre Rabattaktionen verwenden? Grund hierfür ist eine beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke "Black Friday", die seit einigen Jahren für große Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops sorgt. 

 

Ein ausländisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke „Black Friday“ und begann unmittelbar damit Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. In der Folge wurden zudem zahlreiche Partner von Black-Friday.de abgemahnt und dazu aufgefordert die Zusammenarbeit mit dem Portal zu beenden, da es die Rechte an der Wortmarke "Black Friday" verletzen würde. Black-Friday.de wehrte sich gegen die unberechtigten Angriffe und lies deratige Behauptungen der Markeninhaberin 2017 vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung verbieten. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.black-friday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd

 

Bereits am 28. März 2018 gab das Deutsche Patent- und Markenamt dem Antrag von Black-Friday.de statt und beschloss die Löschung der Wortmarke "Black Friday". Mit der Entscheidung bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung, dass der Begriff "Black Friday" nicht als Marke geschützt werden kann. Es erkannte an, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde und ihm daher die für den Schutz einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

 

Gegen die Entscheidung des DPMA legte die Markeninhaberin Beschwerde zum Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht werden konnte. In der mündlichen Verhandlung am 26. September wird das Bundespatentgericht nun darüber verhandeln, ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke "Black Friday" zu Recht ergangen ist.

 

"Nach Sichtung aller bisherigen Schriftstücke der am Verfahren beteiligten Parteien sind wir zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht zum gleichen Ergebnis wie das DPMA kommen und die Löschung der Marke bestätigen wird", erklärt Simon Gall, Gründer und Betreiber von Black-Friday.de.

 

Entscheidung des OLG Wien

 

Zuversichtlich stimmt Black-Friday.de zudem eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien. Auch in Österreich wollte sich die Markeninhaberin den Begriff "Black Friday" als Marke schützen lassen. Das österreichische Patentamt verweigerte jedoch die begehrte Eintragung. Im März 2019 hat das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Das OLG Wien versagte dem Begriff "Black Friday" im Gleichlauf mit dem DPMA den Schutz als Marke mit der Begründung, dass "die beteiligten Verkehrskreise im Begriff "Black Friday" den Tag des Shoppings Ende November jeden Jahres sehen, an welchem Händler - insbesondere auch im Internethandel - Rabattangebote veröffentlichen". Die Entscheidung des OLG Wien ist rechtskräftig.

 

Fazit 

 

Insgesamt gibt es mittlerweile 3 (!) Entscheidungen zur Eintragungsfähigkeit des Begriffs "Black Friday" als Marke, nämlich (1.) vom Deutschen Patent- und Markenamt, (2.) vom österreichischen Patentamt sowie (3.) vom Oberlandesgericht Wien. Alle vertraten die gleiche Rechtsauffassung - nämlich dass es sich bei dem Begriff "Black Friday" um eine allgemeine Bezeichnung handele, die nicht als Marke eingetragen werden könne. Simon Gall von Black-Friday.de ist daher optimistisch, dass das Bundespatentgericht dies am Donnerstag nicht anders beurteilen wird.

 

Über Black-Friday.de

 

Black-Friday.de ist Deutschlands dienstältestes Black Friday Portal und wurde im Januar 2012 von Marketingexperte Simon Gall gegründet - also mehr als 1 Jahr vor der Eintragung der Wortmarke "Black Friday" (2013) und mehr als 4 Jahre vor der Übertragung der Marke (2016) auf die aktuelle Inhaberin.

 

Black-Friday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild BlackFriday.com Deals und Black Friday Aktionen deutscher Händler um Shoppern und Schnäppchenjägern einen übersichtlichen Einstieg in ihr Black Friday Shopping zu ermöglichen.

 

Seit der Übertragung der Wortmarke "Black Friday" auf die aktuelle Inhaberin kämpft Gründer und Betreiber Simon Gall gegen die zweifelhafte Marke und die darauf gestützten unberechtigten Angriffe gegen ihn und seine Partner.

 

 

 

Simon Gall - Black-Friday.de
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen