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Der BdSt-Check zeigt, was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten - Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige steuerliche Dinge erledigen. Denn es kann sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel etwas Ordnung in die Steuerunterlagen zu bringen: So erhält man schnell einen Überblick, ob Anschaffungen noch in diesem Jahr sinnvoll sind oder aus steuerlicher Sicht besser erst 2020 getätigt werden sollten.

Der Bund der Steuerzahler erklärt, woran Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner, Sparer oder Vermieter jetzt denken sollten und welche Anträge bares Geld wert sind. Dazu haben wir mehr als 30 Tipps für Steuerzahler zum Jahresende erstellt. In diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten: Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, sollten zum Jahreswechsel die Arbeitsverträge überprüfen, weil der Mindestlohn steigt. Und Unternehmer sollten sich auf geänderte Regeln bei Mitarbeiter-Gutscheinen einstellen. Wer sich einen Elektrolieferwagen anschaffen möchte, sollte damit eventuell noch etwas warten – und Eigentümer, die ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand bringen wollen, sollten die Sanierung ebenfalls verschieben. Grund: Die Steuerförderung gibt es erst für Baumaßnahmen ab 2020.

Der neue BdSt-INFO-Service Nr. 21 steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 - 883 83 88

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.