Experten empfehlen Maßnahmen für neuen Staatsvertrag - Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Experten der Universität Hohenheim veröffentlichen Positionspapier. - Anbietern von illegalem Glücksspiel im Netz effektiv das Handwerk zu legen, ist auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland häufig nur schwer möglich. Heute beraten die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in Berlin über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Aus Sicht von Experten der interdisziplinären Forschungsstelle Glückspiel an der Universität Hohenheim in Stuttgart stellt die gesetzliche Neuregelung eine große Chance dar, insbesondere den Vollzug effektiv zu stärken. In einem Positionspapier empfehlen die Wissenschaftler vier konkrete gesetzgeberische Maßnahmen.
Die Forschungsstelle Glücksspiel hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach wissenschaftlichen Methoden zu beleuchten. Über 20 Wissenschaftler bringen ihre Expertise aus vielfältigen Bereichen ein mit dem Ziel, den weiten Bereich Spiele und Wetten unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch zu untersuchen. Die Forschungsstelle Glücksspiel ist eine unabhängige universitäre Einrichtung, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt. Gegründet wurde die Forschungsstelle im Jahr 2004.
Aus Anlass der geplanten Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht die Forschungsstelle ein aktuelles Positionspapier.
Zusammenfassung der Experten-Empfehlungen:
1. Einrichtung einer Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit der Befugnis, Rechtsverordnungen zu erlassen.
Dieser Behörde sollte in dem neuen Glücksspielstaatvertrag die Kompetenz zum Erlass von Rechtsverordnungen übertragen werden. Weiterhin sollte die gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der AöR erstinstanzlich bei einem Gericht zentralisiert werden, um bei Streitfragen möglichst rasch Rechtssicherheit zu erhalten. Hierfür wäre die Verwaltungsgerichtsordnung dementsprechend anzupassen.
2. Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, um einen Steuertatbestand für illegale Glücksspielangebote im Internet zu schaffen.
Bisher entrichten illegale Online-Anbieter gar keine Steuer oder nur die Umsatzsteuer auf den Bruttospielertrag. Verglichen mit dem entsprechenden legalen Angebot wird dadurch das illegale Angebot bei Steuern und Abgaben bevorzugt behandelt. Diese steuerlichen Vergünstigungen für illegale Anbieter sollten abgeschafft werden.
3. Änderung des Strafgesetzbuches, um auch strafrechtlich gegen illegale Online-Anbieter vorgehen zu können.
Das Strafgesetzbuch stellt zwar das Angebot illegaler Glücksspiele unter Strafe, deckt hier jedoch nicht das Online-Angebot von ausländischen Glücksspielanbietern ab. Eine Umformulierung des betreffenden Paragraphen könnte hier helfen.
4. Zulassung von Online-Casinospielen (ohne Poker) in Verbindung mit strengen technischen Maßnahmen zum Spielerschutz und einem weitgehenden Werbeverbot für diese Angebote.
Derzeit ist das Angebot von Online-Casinospielen im Internet weitgehend illegal, findet aber trotzdem statt. Es ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer Online-Casinospiele weiterhin zulassen bzw. dies in Zukunft tun werden. Auch aus Gründen des Spielerschutzes ist ein regulierter Markt einem nicht regulierten Markt vorzuziehen. Bei einem weitgehenden Werbeverbot würde sich an der Größe des Online-Marktes kaum etwas ändern; dem Spielerschutz könnte jedoch durch technische Maßnahmen wie einer Sperrdatei, Rückmeldungen über das Spielverhalten und Ausgabenlimits Rechnung getragen werden. Poker im Internet sollte nicht zugelassen werden wegen der Betrugs- und Manipulationsgefahr.
Weitere Informationen
• Positionspapier mit Erläuterungen der Empfehlungen
• Forschungsstelle Glücksspiel
Universität Hohenheim
Pressestelle
70593 Stuttgart