Zur heutigen Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz, nach der der Kläger, ein ALG II-Bezieher, kein Anrecht auf erhöhte Bezüge wegen der Corona-Krise habe, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: "Politik ist in dieser Situation gefragt, da es um eine akute Krise und eine politische Frage geht, die jetzt gelöst werden muss, um den Menschen sofort zu helfen. Es kann jetzt nicht darum gehen, Sozialgerichte zu schelten. Die Politik muss handeln und umgehend die rechtlichen und politischen Voraussetzungen schaffen, dass Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung geholfen wird. Dann haben auch die Gerichte Sicherheit. Die Regelleistungen der Grundsicherung, die auch aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts schon in der Vergangenheit nur gerade noch verfassungskonform waren, sind in der aktuellen Ausnahmesituation offenkundig viel zu niedrig bemessen.
Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürzt arme Menschen in existentielle Krisen. Was es braucht, ist ein sofortiges Notprogramm. Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich ist eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. Es kann nicht sein, dass arme Menschen sich Hilfe in Not nun vor deutschen Gerichten einklagen müssen. Der Staat ist in der Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland."
Der Paritätische Gesamtverband
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