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„In der Debatte um die Missstände in der Fleischindustrie werden leider immer wieder Zeitarbeit und Werkverträge gleichgesetzt. Dabei bestehen gerade aus Arbeitnehmersicht und in der Frage von Verantwortlichkeit für Arbeits(schutz)bedingungen erhebliche Unterschiede, die wir einmal in einer Matrix zusammengefasst haben“, erläutert der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Christian Baumann, warum der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche jetzt eine Broschüre veröffentlicht, in der die Unterschiede von Zeitarbeit und Werkverträgen übersichtlich dargestellt sind. „Insoweit wäre ein Verbot dieser tariflich gesicherten und umfassend gesetzlich kontrollierten Personaldienstleistung keine Reform, sondern ein unverhältnismäßiger Paradigmenwechsel, der auch unions- und verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist“, ergänzt Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, die Intention und warnt in der aktuellen politischen Diskussion vor voreiligen gesetzlichen Schritten.

In dem fünfseitigen Dokument werden Zeitarbeit und Werkverträge nicht nur in einer übersichtlichen Tabelle gegenübergestellt, sondern es werden unter anderem auch die völlig unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen erklärt. Weitere Aspekte, die thematisiert werden, sind etwa jeweils die finanzielle Vergütung, die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die zeitliche Begrenzung der Einsatzzeit.
Auch andere Institutionen ziehen die Linie zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag: Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) Saar fordert die Verantwortlichen in Politik und Kontrollbehörden auf, die Begrifflichkeiten Zeitarbeit und Werkverträge "strikt und sauber" zu trennen. Zeitarbeit sei nicht das Problem in der Fleischindustrie. „Denn hier unterliegen die Zeitarbeitnehmer, so die NGG, klar der Mitbestimmung durch Betriebsräte und dem Auftraggeber und sind voll in die jeweilige Betriebsorganisation eingebunden", sagte Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG im Saarland.

Ähnlich sieht es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, die in einem Antrag fordert, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich Arbeitsschutz analog zur Zeitarbeit auf die bislang faktisch schutzlosen Werk- bzw. Dienstvertragsbeschäftigten zu erweitern. Die Fraktion fordert ferner das Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit (das Schlachten und Zerlegen in Schlachtunternehmen).

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