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13.02.2021 - Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) begrüßt die - nach massiver Kritik aus der Wirtschaft – erfolgten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung. Die Hilfe setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf und umfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Als Vereinfachung bei der Überbrückungshilfe III gilt, so die IHK, nunmehr ein einheitliches Kriterium: Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat 2019 können die gestaffelte Fixkostenerstattung beantragen. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, gelten Sonderregelungen.

 

„Weitere Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es insbesondere für Reisebranchen, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Einzelhandel sowie Pyrotechnikbranche“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerald Püchel. Um Unternehmen schnell zu helfen, werden Abschlagszahlungen auf bis zu 100.000 Euro pro Monat erhöht. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweite Plattform der Überbrückungshilfe. „Positiv ist, dass nun durch die vereinfachten Zugangsbedingungen mehr Unternehmen antragsberechtigt sind. Allerdings müssen die Hilfen die betroffenen Unternehmen jetzt auch in Rekordtempo erreichen. Andernfalls werden diese die weiter andauernden Corona-Maßnahmen wirtschaftlich nicht überstehen können“, so der IHK-Chef.

 

Für allgemeine Fragen zur Überbrückungshilfe III und weiteren Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes NRW stehen die Experten der IHK den Mitgliedsunternehmen in der MEO-Region zur Verfügung. Die Corona-Hotline der IHK ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr unter 0201 1892-333 zu erreichen. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.essen.ihk24.de.

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen